Beschluss zum Entwurf der 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Autor: Ralf Windmüller
Datum: 11.10.2016

Neuer Ordnungsrahmen für den Wettbewerb in einer digitalisierten Welt

Am 28.09.16 wurde vom Kabinett der Entwurf für eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschlossen. Diese Novelle schafft den wettbewerblichen Rahmen für im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung der Märkte.

Bundesminister Gabriel nimmt dazu folgende Stellung: „Die dynamische Entwicklung der digitalisierten Wirtschaft in den letzten Jahren hat uns gezeigt, dass wir einen modernen digitalen Ordnungsrahmen brauchen. Zentrales Ziel der GWB-Novelle ist es, Innovationsanreize durch Wettbewerb zu setzen und zu erhalten sowie faire Wettbewerbsbedingungen abzusichern. Deshalb wird das Bundeskartellamt in Zukunft Phänomene wie Netzwerk- und Skaleneffekte oder den Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten bei der Prüfung der Marktbeherrschung von Unternehmen ausdrücklich berücksichtigen können. Im Bereich der Fusionskontrolle sollen auch Übernahmen von Unternehmen geprüft werden können, deren wettbewerbliches Potential sich – typisch für die digitale Wirtschaft noch nicht in den Umsatzerlösen – aber in einem besonders hohen Kaufpreis von über 400 Millionen Euro zeigt.“

Die 9. Novelle trägt dazu bei, dass vorhandene Rechtslücken bei der Verantwortlichkeit von Muttergesellschaften und Rechtsnachfolgern für Kartellverstöße von Tochtergesellschaften bzw. von erworbenen Unternehmen geschlossen werden. Dadurch werden hohe Geldbußen, von denen sich die Unternehmen durch nachträgliche Umstrukturierungen oder Vermögensverschiebungen entziehen können verringert. Mit der GWB-Novelle wird die EU Richtlinie zum Kartell-Schadensersatz in deutsches Recht umgesetzt.Der Auftrag, Kooperationen von Presseverlagen im verlagswirtschaftlichen Bereich vom Kartellverbot auszunehmen, wird somit umgesetzt, um die wirtschaftliche Basis für den intermedialen Wettbewerb zu verstärken.