Einschränkung des Abbaus und illegalen Handels von Konfliktmineralien

Autor: Ralf Windmüller
Datum: 23.03.2017

Parlament billigt Sorgfaltspflicht zur Verhinderung von Konfliktmineralienhandel ab 2021

Mineralien wie Zinn, Wolfram, Tantal oder Gold assoziieren wir mit Smartphones, Tablets oder Autos. Für Menschen in der afrikanischen Region der Großen Seen stehen sie jedoch für Blutvergießen und Gewaltkonflikte. Der Abbau und illegale Handel mit diesen Mineralien wird oft von bewaffneten Gruppen kontrolliert.

Anlässlich dieser Tatsache hat das Parlament am 16.03.2017 eine Verordnung gebilligt, welche die Finanzierung von Konflikten und Menschenrechtsverletzungen durch Mineralienhandel verhindern soll. „Das Europäische Parlament hat sich zurecht das wichtige Ziel gesetzt, die enge Verflechtung zwischen dem Handel mit Mineralien, die für unsere Industrien unabdingbar sind, und der Finanzierung von Konflikten und Ausbeutung von Menschen aufzulösen“, sagt der Berichterstatter des Parlaments, Iuliu Winkler (EVP) aus Rumänien, im Videointerview.

Doch woher kommen eigentlich die Konfliktmaterialien und wofür werden sie verwendet? Viele Regionen, die voll von Bodenschätzen und Schauplatz von Konflikten sind, geraten oft in eine Art Teufelskreis: Für die Finanzierung von bewaffneten Aufständen werden oftmals die Einnahmen aus dem illegalen Abbau von Rohstoffen eingesetzt. Die Rohstoffweiterverarbeitung der Konfliktmineralien Zinn, Wolfram, Tantal oder Gold geschieht dann bei der Produktion verschiedenster High-Tech-Geräte in der Auto-, Elektronik-, Luftfahrt-, Verpackungs-, Bau- oder Beleuchtungsindustrie. Auch werden die Mineralien für die Herstellung von Industriemaschinen und Werkzeugen oder in der Schmuckherstellung genutzt.

Die in der vergangenen Woche von den EU-Abgeordneten verabschiedete Verordnung bezieht sich auf die Mineralien Zinn, Wolfram, Tantal und Gold und betrifft die Konflikt- und Hochrisikogebiete in der Welt. Dazu gehören beispielsweise die Demokratische Republik Kongo und die Region der Großen Seen.

„Due Diligence“ lautet das Stichwort. Eine Erfüllung der Sorgfaltspflicht wird für die meisten Importeure der Mineralien aus den oben genannten Gebieten vorausgesetzt. In dieser Sorgfaltspflicht enthalten ist die Sorgfaltsprüfung von Lieferanten. Die Behörden in den EU-Mitgliedstaaten sorgen für die Sicherstellung der Einhaltung dieser Sorgfaltspflicht. Eine Ausnahme von diesen Regeln bilden EU-Einführer geringer Mengen wie Zahnärzte und Schmuckhersteller.

Außerdem wurde durch das Parlament die Verpflichtung erwirkt, dass große EU-Unternehmen, welche diese Mineralien zur Verwendung in ihren Produkten kaufen, ihre Beschaffungspraxis offen legen müssen. „Wir möchten sicherstellen, dass die gesamte Lieferkette sauber ist, um einen Dominoeffekt bis zu den Unternehmen am Ende der Kette zu erzeugen. Da sind jene, die unsere Smartphones, Tablets etc. verkaufen“, sagt die Schattenberichterstatterin Maria Arena (S&D) aus Belgien. Iuliu Winkler begrüßt die klare Mehrheit, mit der der Text angenommen worden ist. Diese sei ein „sehr wichtiges Signal der parteiübergreifenden Unterstützung für mehr Transparenz und Verantwortlichkeit in den Lieferketten“.