Bundesregierung beschließt Gesetz zum autonomen Fahren

Autor: Sebastian Thelen
Datum: 30.01.2017

Computer werden menschlichen Fahrern gleichgestellt

Zum ersten Mal hat die Bundesregierung den Bereich autonomes Fahren, welche eine der zentralen Technologien für zukünftige Mobilität darstellt, reguliert. Die Regierung vereinbarte am Mittwoch Regeln für den Einsatz von Autopiloten. Wichtigster Punkt der Gesetzesnovelle ist die Gleichstellung von menschlichen Fahrern und Autopiloten vor dem Gesetz. Automatisierte Fahrassistenten können dadurch in Zukunft die Steuerung selbst übernehmen.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) zeigte sich zufrieden mit dem Gesetzesentwurf. „Das automatisierte Fahren ist die größte Mobilitätsrevolution seit der Erfindung des Automobils“, erklärte er. „Dafür schaffen wir jetzt das modernste Straßenverkehrsrecht der Welt.“ Gemäß des Gesetzes ist es dem Fahrer nun erlaubt die Hände vom Lenkrad zu nehmen, um beispielsweise im Netz zu surfen oder E-Mails zu lesen. Eine Übernahme des Steuers durch den Fahrer sei nur dann vorgesehen, wenn der Fahrassistent ihn dazu auffordert.

Genau zu diesem Punkt regt sich jedoch bereits jetzt Widerstand. Stephan Kühn, Sprecher für Verkehrspolitik bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, findet zum Beispiel die derzeitige Fassung zu ungenau: „Dass sie als Fahrer E-Mails checken dürfen oder im Internet surfen, steht eben nicht im Entwurf. Es gibt keine Definition der erlaubten Tätigkeiten. Stattdessen gibt es eine Definition der Pflichten für Fahrer, die alles andere als kundenfreundlich ist.“

Die Kritik richtet sich an Paragraph 1 b des Gesetzentwurfs: „Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, die Fahrzeugsteuerung unverzüglich wieder zu übernehmen, wenn er erkennt oder aufgrund offensichtlicher Umstände erkennen muss, dass die Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen nicht mehr vorliegen“. Der Fahrer muss also doch den Verkehr oder den Fahrassistenten im Blick haben und gegebenenfalls eingreifen.

Um im Falle eines Unfalles Haftungsansprüche klären zu können, soll eine Blackbox jederzeit festhalten, ob der Autopilot oder der Fahrer das Fahrzeug lenkte und wann das System zu Übernahme aufforderte. Wie Kunden die neue Technologie, die zwar Entlastung bietet, aber ihnen gleichzeitig die Verantwortung nicht abnimmt, annehmen werden, bleibt abzuwarten.