UN: Korruptionsgefahr bei Business-Geschenken

Autor: Duran Sarikaya
Datum: 09.12.2015

Anti-Korruptionstag 2015 der UN

Der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) rät Geschenke von den Geschäftsfreunden kritisch gegenüber zu sein. Dies gelte besonders für den Einkauf. Jeder sollte sich deshalb die Frage stellen: Kann ich das Präsent ruhigen Gewissens annehmen, oder eher nicht. Um Klarheit zu schaffen, empfiehlt der der BME anlässlich des weltweiten Antikorruptionstages am 9. Dezember den Unternehmen ihren Mitarbeitern eindeutige Vorschriften zu machen. Mit dem Anti-Korruptionstag wollen die Vereinten Nationen (UN) das Bewusstsein und die Sensibilität für Korruption und den entsprechenden Fragen stärken.

Wie der BME am Mittwoch in Frankfurt betonte, muss den Mitarbeitern klar sein, was die von den Unternehmen toleriert wird. „Das Maß aller Dinge sind ausformulierte Compliance-Richtlinien, die dem Mitarbeiter einen klaren Spielraum einräumen“, empfiehlt BME-Hauptgeschäftsführer Dr. Christoph Feldmann. Wird diese Befugnis überschritten, könnten angemessene Sanktionen gezogen werden – sowohl für den Mitarbeiter als auch den Lieferanten. „Ein guter Lieferant zeichnet sich durch andere Dinge aus, als durch seine Präsente an Weihnachten. Er hat es gar nicht nötig, sich durch solche Gefälligkeiten in Erinnerung zu bringen“, so Feldmann.

In dem vom BME formulierten „Code of Conduct“ heißt es dazu: „Geschäftsführung und Mitarbeiter dürfen im Geschäftsverkehr keine Geschenke, Zahlungen, Einladungen oder Dienstleistungen anbieten, versprechen, fordern, gewähren oder annehmen, die mit der Absicht gewährt werden, eine Geschäftsbeziehung in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder bei denen die Gefahr besteht, die professionelle Unabhängigkeit des Geschäftspartners zu gefährden.“ An der Initiative nehmen zahlreiche Unternehmen teil, darunter Global Player wie Henkel, ThyssenKrupp, Allianz, BilfingerBerger, Daimler oder Fraport.

Allerdings kommen Vorschriften nicht um Ausnahmen herum: Laut BME-Kodex sind das Geschenke, die „in einem angemessenen Wertverhältnis zu ihrem Zweck“ stehen. In der Praxis liegt diese häufig im niedrigen zweistelligen Eurobereich. Gegen einen Nikolaus aus Schokolade spricht also nichts. „Bei einer Einladung zu einem Skiwochenende mit der ganzen Familie sollte man dagegen aufmerksam werden“, sagte Feldmann. Mitarbeiter die auf solche Angebote eingehen, droht letztlich die Kündigung.