Forschungsförderung: bis zu 1 Million € p.a. vom Staat
Zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG; BGBl I S. 2763) in Kraft getreten. Dieses Gesetz ermöglicht jedem Unternehmen die Geltendmachung einer Forschungszulage in Höhe von bis zu 1 Mio. € p.a. ihrer zulagefähigen Forschungsausgaben für den Zeitraum 2020 bis 2025. Die jährliche Forschungszulage ist auf 1 Million Euro pro Jahr begrenzt (25 % der förderfähigen FuE Ausgaben) und kann mit dem nächsten Steuerbescheid verrechnet und ausgezahlt werden.
Die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben können deutsche Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche beantragen.
Das Ziel ist es, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen.
Mit dieser max. 1-minütigen anonymen Umfrage, wollen wir herausfinden, wie gut die Forschungszulage abgerufen wird. Teilnehmer bekommen die Ergebnisse auf Wunsch zugesendet.
Efe Duran Sarikaya
EPSA Deutschland
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