EU geht härter gegen Finanzkriminalität vor
Autor: Ralf Windmüller
Datum: 13.05.2016
Verschärfte Anti-Geldwäsche-Richtlinie für Top-Manager
Mit einem deutlichen Fingerzeig an die Top-Manager möchte das europäische Parlament mit aller Macht gegen Finanzkriminalität vorgehen. In Brüssel wurde die 4. EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie verschärft und erlaubt es Top-Manager mit einer erhöhten Geldstrafe zu bestrafen oder sogar strafrechtlich haftbar zu machen, wenn sie Verstöße gegen die Verordnung übersehen oder gar dulden.
-Manager kommen um das Thema Finanzkriminalität nicht mehr herum. Mit der neuen Verschärfung sind vor allem Geschäftsführer, Vorstände und andere Compliance-Verantwortliche innerhalb der Organisation betroffen. Sie haben Sorge zu tragen, dass in ihren Unternehmen eine Reihe von Verfahren zur Prävention etabliert sind und zusätzlich ein wirksames System zur Risikobeurteilung vorhanden ist.
Bei einem Verdacht der Finanzkriminalität müssen die Verantwortlichen nachweisen können, in welchem Umfang sie geeignete Schritte zur ausreichenden und umfassenden Sorgfaltspflicht unternommen haben und dieser nachgegangen sind. Ist dies nicht der Fall, müssen CFOs und andere Verantwortliche mit einer Geldstrafe von mindestens 1 Millionen € rechnen und diese kann bis 5 Millionen € steigen oder mit vergleichbaren Sanktionen dieser Höhe geahndet werden, sofern bei den Verstößen Institutionen des Kredit- oder Finanzwesens involviert sind. Zu allem dem ist es nun möglich, dass Täter sogar persönlich strafrechtlich haftbar gemacht werden und im Gefängnis ihre Strafe absitzen müssen.
Dabei wurde die 4. EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie erarbeitet, um Finanzkriminalität grenzübergreifende besser zur kontrollieren und innerhalb der Staatsgemeinschaft zu reduzieren. EU-Mitgliedsstaaten haben nun bis Juni 2017 Zeit die Umsetzung zu vollziehen.
Zu den wichtigsten Änderungen zählen:
• eine größere Sorgfaltspflicht gegenüber dem Kunden, z.B. bei Banken und Versicherungen
• regelmäßige und dokumentierte Kontrollen und bei Bedarf Anpassung der Risikobeurteilungen
• verschärfte Maßnahmen bei stärker risikobehafteten Transaktionen und Aktivitäten
• Identifikation aller wirtschaftlichen Eigentümer
• das Führen einer Liste mit den Beteiligungen der Eigentümer
• Bereitstellung der Informationen zu den Eigentümern in einem zentralen Register zudem die zuständigen Behörden und Meldestellen unbegrenzten Zugang haben
• die persönliche strafrechtliche Haftbarkeit für verantwortliche Manager
• höhere Geldstrafen von mindestens 1 Mio. EUR
• Geldstrafen in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR – oder vergleichbare Sanktionen – bei Verstößen von Kredit- oder Finanzinstituten
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