Supply Chain: Effizienzverlust durch EuGH-Urteil

Autor: Duran Sarikaya
Datum: 26.10.2015

Der europäische Gerichtshof (EuGH) beschließt REACH-Verordnung

Foto: Gerichtshof der Europäischen Union

Foto: Gerichtshof der Europäischen Union

Das Urteil

 
REACH steht für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Zusammengefasst verpflichtet die Verordnung Hersteller dazu, besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in Erzeugnissen zu melden. Sie beinhaltet Richtlinien und einen Leitfaden zu dem Umgang mit SVHC. Danach müssen Lieferanten ihre Produkte untersuchen und die Abnehmer über mögliche SVHC-Stoffe in der Supply Chain informieren. Zu diesen Stoffen gehören unter anderem Stoffe, welche krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend oder generell schädlich für die menschliche Gesundheit sind. Momentan gehören 163 Stoffe zu genannten SVHC-Stoffen. Wie genau der Lieferant seine Suche nach SVHC gestaltet, ist ihm selber überlassen. Doch er ist dazu verpflichtet, seine Kunden ausführlich über den Stand zu informieren.

Nun müssen die Erzeugnisse auch gemeldet werden, wenn nur ein Bestandteil den gesetzten Schwellenwert von 0,1 Massenprozent an SVHC-Stoffen überschreitet. Somit geht man nach dem Motto „Einmal ein Erzeugnis, immer ein Erzeugnis“ vor. Grund für das Urteil war eine Klage vor dem obersten französischen Gerichtshof.

Die Folgen

 
Für Lieferanten und Einkäufer bedeutet dieses Urteil, dass ihre Supply Chain unter Umständen verlangsamt wird. Das hat damit zu tun, dass der Prozess der Produktkontrolle mit einem hohen Zeitaufwand verbunden ist. Weiterhin können Missverständnisse zwischen den Lieferanten und den Einkäufern auftreten. Diese resultieren aus der Bezeichnungsfreiheit, welche den Lieferanten gewährt wird. Gibt der Lieferant beispielsweise an, dass es „keine Angaben“ gibt, kann diese Aussage drei Dinge bedeuten. Zum einen kann es sein, dass der Lieferant die Produkte noch nicht ausreichend untersucht hat. Darüber hinaus könnte das Produkt einen Schwellenwert überschreiten, der Lieferant dazu jedoch keine Angaben machen möchte. Die letzte Möglichkeit wäre, dass die Produkte in Ordnung sind und deswegen keine Angaben gemacht werden. Diese Mehrdeutigkeit in der Kommunikation kann schwerwiegende, prozessverzögernde Folgen für die Supply Chain haben. Infolgedessen muss das Chemikalienmanagement effizienter gestaltet werden.

Darüber hinaus müssen Unternehmen vorsichtig sein und vermeiden, dass durch Missachtung der Regelung Haftungsrisiken entstehen.