276 Einreichungen sorgen für Telematik-Award-Rekordbeteiligung
Autor: Christian Fischer
Datum: 03.08.2016
Am 27. September findet die feierliche Verleihung der Auszeichnungen statt
Der Telematik Award wird seit 2010 an Unternehmen mit herausragenden Entwicklungsleistungen und Lösungen im Bereich Telematik verliehen. Eine Jury bestehend aus Experten der Wirtschaft und Wissenschaft, Fachjournalisten und Anwendern kontrolliert die Einreichungen unabhängig. Während der Award im Jahr 2010 noch die Kategorien Fahrzeug- und Human-Telematik umfasste, wechseln sich die beiden Bereiche nun jährlich ab. Der diesjährige Award wird für den Sektor Fahrzeug-Telematik verliehen.
Für den aktuellen Award gelang es, eine neue Rekord-Beteiligung in der Fahrzeug-Telematik zu erreichen. 276 Einreichungen verzeichneten die Veranstalter. Die Jury bemerkte, dass die entsprechenden Lösungen größtenteils auf ähnlicher funktionaler Höhe liegen, weshalb in der Bewertung verstärkt Vermarktung und Usability berücksichtigt wurden. Von den 276 eingereichten Lösungen blieben schließlich 42 offiziell nominierte Unternehmen übrig.
Um den Status Quo der Telematik-Branche möglichst genau darzustellen, wurden verschiedenste Kategorien zur Bewertung herangezogen. Darunter befinden sich das Fuhrpark-, Dispositions-, und Auftragsmanagement sowie die vernetzte Produktion, Fahrstilanalyse und die Entsorgungs-Branche.
„Dass Telematik-Lösungen sich vermehrt mobiler Endgeräte wie Smartphones und Tablets bedienen, war in den vergangenen Jahren ein Trend, der sich in zahlreichen Prozessen der Industrie 4.0 abzeichnete, erläutert Chefredakteur Peter Klischewsky den Status Quo der Fahrzeug-Telematik. „Wir haben spätestens in diesem Jahr das Niveau erreicht, da sich dieser Trend als Standard der Branche etabliert hat. Die Einreichungen für den Telematik Award 2016 bewegten sich auf einer beeindruckenden Leistungsdichte. Gab es von der Fachjury in den vergangenen Jahren noch ‚Bonuspunkte‘ bei sehr gut umgesetzten Telematik-Apps, so betrachten wir diesen Zustand heute als Standard innerhalb der Branche. Einem „Todesurteil“ für stationäre Eingabegeräte kommt dies jedoch nicht gleich – im Gegenteil: Die Branche weiß, dass der Bordrechner seine Daseinsberechtigung behauptet“.
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