Frankreich: Google missachtet DSGVO
Autor: Osman Cetinkaya
Datum: 24.01.2019
Strafzahlung von 50 Mio. Euro
Google wurde nun in Frankreich zu einer Strafzahlung in Höhe von 50 Millionen Euro verdonnert. Grund dafür seien Verstöße gegen die seit 2018 gültige DSGVO. Laut der Datenschutzbehörde CNIL habe Google gegen diese verstoßen, es liege ein „Mangel an Transparenz vor“. Damit ist zum ersten Mal seit dem Erlass der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung eine Strafe an ein Internetunternehmen in dieser Höhe verhängt worden.
CNIL behaupte, Google informiere die Nutzerinnen und Nutzern nicht ausreichend über die Verwendung der erhobenen Daten und des Speicherzeitraums. Diese Informationen seien auf mehrere Dokumente aufgeteilt und nur über mehrere Links und Buttons abrufbar. Weiterhin seien die Formulierungen der Informationen unklar. Googles eingeholte Zustimmung zur Anzeige personalisierter Werbung seien laut CNIL ungültig, da die Information der Nutzerinnen und Nutzer nicht ausreichend sei. Ebenfalls sei die Vielfalt der beteiligten Google-Dienste YouTube, Google Maps oder die Internetsuche nicht genügend dargestellt.
Strafzahlung keinen großen Effekt
Google gab bekannt, den Beschluss ausführlich prüfen zu wollen und danach über das Vorgehen zu entscheiden. Man wolle die hohen Erwartungen der Nutzer an Transparenz und Kontrolle erfüllen.
Jedoch sollte die Strafzahlung von 50 Millionen Euro keinen großen Effekt auf die Geschäftszahlen des Internetkonzerns haben. Mutterkonzern Alphabet erreichte 2017 einen Umsatz von 110,9 Milliarden Dollar und einen Gewinn von 12,7 Milliarden Dollar. Google wurde in den vergangenen Jahren bereits zweimal zu einer Strafzahlung von mehreren Milliarden Euro aufgefordert worden.
Nach der DSGVO dürfen in der EU Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängt werden. Mehrere Organisationen bemängelten, die Untersuchung durch die französische Datenschutzbehörde sei nicht ausreichend. Datenschutzaktivist Max Schrems aus Österreich reichte Beschwerde ein, da große Konzerne wie Google ihre Angebote seit Erlass der DSGVO nur oberflächlich angepasst haben. „Es ist wichtig, dass die Behörden klarstellen, dass das nicht reicht.“
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