Jefta: Wie Mittelständler vom Freihandelsabkommen der EU mit Japan profitieren können

Das Freihandelsabkommen Jefta zwischen der Europäischen Union und Japan ist am 1. Februar 2019 offiziell in Kraft getreten. Jefta betrifft 30 Prozent des Welthandels und ist damit das größte Abkommen für den freien Handel weltweit. Entsprechend seinem Umfang von 300 Seiten steckt der Teufel im Detail. Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie Sie die Zoll- und Außenhandelsexperten der Kloepfel 4PL Solutions unterstützen können, um von Jefta zu profitieren.

Das Ziel von Jefta (Japan-EU Free Trade Agreement) ist es, die Barrieren im Handel zwischen den Volkswirtschaften der EU und Japan möglichst weitgehend abzuschaffen. Wegen der Größe des japanischen Marktes mit seinen 127 Millionen Menschen rechnet die EU-Kommission mit einem starken Anstieg der europäischen Exporte.
Darüber hinaus ist Jefta in Zeiten des Brexits und der aktuellen Handelsstreitigkeiten mit den USA auch ein Partnerschaftsabkommen mit einem „klaren Signal gegen den Protektionismus“, wie Handelskommissarin Malmström anlässlich der Unterzeichnung erklärte.

Das Abkommen nutzt allen deutschen Mittelständlern, die Handel mit Japan betreiben. Zum einen geht es um Zollsenkungen, um Handelsbarrieren bei der Aus- und Einfuhr zu senken oder ganz abzuschaffen. Zum anderen sollen Normierungen in technischen Fragen oder bei Lebensmitteln vereinfacht werden, um den Zugang zum japanischen bzw. europäischen Markt zu vereinfachen oder überhaupt erst zu ermöglichen.

Mit Ausnahme einiger weniger Industriebereiche profitieren zum Beispiel: Chemie, Wiederverarbeitung, Maschinenbau, Automotive, Sonderfahrzeugbau, Lebensmittel, Konsumgüter-Non-Food, Dienstleister, Pharma, Healthcare, Möbel und andere.

Im Lebensmittelbereich etwa macht Jefta vielen Unternehmen neue Geschäfte mit Japan überhaupt erst möglich. Hier wurden die Regeln der japanischen Lebensmittelindustrie so angepasst, dass in Deutschland oder Europa produzierte Lebensmittel erst jetzt die Möglichkeit haben, in Japan zugelassen zu werden. Dabei war Brüssel besonders wichtig, dass die geschützten Herkunftsbezeichnungen (Thüringer Rostbratwurst, Prosecco usw.) auch im Rahmen des Abkommens von Japan respektiert werden. Umgekehrt gilt selbstverständlich das Gleiche, zum Beispiel für Kobe Fleisch.

Um von den Vorzügen profitieren zu können, müssen die Unternehmen bestimmte Schritte erledigen. Im ersten muss die Grundvoraussetzung zur Teilnahme geschaffen werden, indem die Unternehmen sich beim Zoll als Registered Exporter (kurz REX) registrieren. Die reine Registrierung ist simpel. Sie füllen ein Formblatt aus, schicken dieses an die Zollbehörde und bekommen dann eine Nummer, mit der Sie dann registriert sind. Hier geht es nur um die reine Registrierung, die keiner Bewilligung bedarf und für die man keine Voraussetzungen erfüllen muss. Alles was danach kommt wird entsprechend der 300 Seiten die das Abkommen umfasst komplizierter.

Wie bei vielen dieser Abkommen, muss auch hier grundsätzlich belegt werden können, dass die jeweilige Ware im Sinne des Abkommens präferenzbegünstigt ist.

Beim Jefta Abkommen beispielsweise werden nur Waren mit EU-Ursprung begünstigt. Die Ware für die (zollfreie) Einfuhr in die EU wiederum, muss in Japan hergestellt worden sein. Hierzu müssen japanische und europäische Unternehmen verschiedene sogenannte Ursprungsregeln erfüllen. So kann es sein, dass die Ware im Gebiet der EU oder dem von Japan vollständig gewonnen oder hergestellt werden muss. Oder es handelt sich um präferenzielle Ursprungsware, wenn die Produkte im ausreichenden Maße in Europa bzw. auf japanischen Boden be- oder verarbeitet worden sind. Vor diesem Hintergrund sieht Jefta vor, dass die Produktion der Waren aus Vormaterialien bestimmte Prozentsätze nicht überseitigen darf. Dazu müssen für den In- und Export bestimmten Texte auf den Rechnungen angebracht werden, festgelegte Formalien eingehalten und verschiedene Nachweise erbracht werden.

Erst wenn man alle nötigen Angaben und Belege zur Zollanmeldung korrekt eingereicht hat, gewährt dieser die Zollbegünstigung oder Zollfreigabe für die entsprechenden Einfuhren. Andernfalls würde der Zoll anfallen, der üblich wäre, wenn es kein Abkommen gäbe.

Die Zoll- und Außenhandelsexperten von Kloepfel 4PL Solutions helfen den Unternehmen dabei, speziell für ihre Situation und ihre Märkte Prozesse und Dokumente aufzusetzen, mit denen sie regelkonform an Jefta teilhaben können.

Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam ein entsprechendes Ergebnisdokument, mit dem Sie im Tagesgeschäft mit den Zollbehörden arbeiten können. Ein solches Projekt setzen wir innerhalb von wenigen Wochen um.

Nach Bedarf bietet Kloepfel 4PL Solutions Logistikabteilungen auch ein Coaching an. Hier vermitteln wir, wie sie die entsprechenden Unterlagen und formellen Anforderungen der japanischen Importe richtig beim Zoll anmelden.

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