Bundesregierung legt Pandemieplan für Güterverkehr vor

Autor: Mario Schmidtgen
Datum: 08.09.2020

Eine Mindestinfrastruktur auch in Krisenzeiten

Die Bundesregierung hat einen europaweiten Pandemieplan erstellt, der den Güterverkehr thematisiert. Das komplette Vorhaben sei mit allen einzelnen Ressorts komplett abgestimmt und wird beim Treffen der EU-Verkehrsminister am 28. September präsentiert. Zweck des Plans ist es erneute Mobilitätsbeschränkungen zu vermeiden, wenn wieder eine Pandemie ausbrechen sollte. Zudem soll der nationale und internationale Warentransport robuster aufgestellt werden.

Im Entwurf wird appelliert, dass große Teile dieses Bereichs systemrelevant seien. Der Verkehr und die Logistik müssen gleichzeitig europäisch und international während Krisenzeiten funktionieren. Eines der wichtigsten Themen in dem Pandemieplan ist eine bessere Abstimmung zwischen EU-Verkehrsministern und der EU-Kommission. Hohe Priorität soll ein gemeinsam definiertes Grundversorgungsnetz aus Straßen, Schienen- und Wasserwegen erhalten. Ebenfalls wird gefordert, dass eine Mindestinfrastruktur für den Luftverkehr und wichtigen Verkehrsknotenpunkten bestehend aus Grenzübergängen, Flughäfen und Umschlagterminals während Pandemiezeiten nicht geschlossen werden.

Wie sollen die Anforderungen umgesetzt werden?

Um den Plan umsetzen zu können, wird vorgeschlagen in jedem europäischen Land einen „nationalen Beauftragten zur Aufrechterhaltung der Warenverkehrsfreiheit“ zu ernennen und ein EU-Lagezentrum aufzustellen. Das Zentrum soll dann Informationen über eine digitale Plattform übermitteln. Ebenfalls werden Unternehmen laut dem Plan dazu aufgefordert, Notfallbeauftragte und Präventionspläne aufzustellen. Die Regierung plant ebenfalls, das Projekt der „Green Lane“-App fortzusetzen. Diese soll satellitenbasierte Echtzeitinformationen liefern, die den Status an europäische Grenzen übermittelt.

Ebenfalls werden Ausnahmen bestimmter Regulierungen thematisiert. Somit soll die Möglichkeit bestehen, im Ernstfall das Nachtflugverbot oder Lenk- und Ruhezeiten von Kraftfahrern außer Kraft zu setzen.