Neuer Risikofaktor bei Lieferanten durch IMO-Richtlinie
Autor: Christian Fischer
Datum: 09.06.2016
Mehraufwand und Transparenzpflicht können zu verspäteter Lieferung führen
Eine neue Regelung der Internationalen Konvention für die Sicherheit des Lebens auf See (SOLAS, Safety of Life at Sea) wird die Logistik per Schifffahrt in Zukunft erschweren und einschränken. Ab dem ersten Juli diesen Jahres müssen Verschiffer dem Hafenterminal ihr Verifiziertes Gesamtgewicht (Verified Gross Mass, VGM) offenbaren. Dabei handelt es sich um das Gewicht der Fracht addiert mit dem Leergewicht des Containers. Die Richtlinie gilt für alle beladenen Container. Der Container darf erst nachdem das Gewicht kommuniziert wurde, auf das Schiff geladen werden. Weiterhin muss das Gewicht vor dem sogenannten Ladungslistenstichtag (load list cut-off date) vorliegen. Urheber der Vorgabe ist die International Maritime Organization (IMO). Sinn und Zweck des VGM ist, die maritime Sicherheit zu gewährleisten und durch eine transparentere Frachtkontrolle jegliche Risiken zu minimieren. In einem Dokument sollen dann Daten wie das VGM verwaltet und übergeben werden. Wiegen muss der Verschiffer die Fracht allerdings selber. Zwei Methoden wurden hier von der IMO als regulär anerkannt. Zum einen das Wiegen des Containers nachdem er vollständig beladen ist, also das finale Gesamtgewicht, und zum anderen das separate Wiegen der Fracht und die Addition mit dem Leergewicht des Containers.
Für Einkäufer bedeutet die Regelung, dass Lieferanten gegebenenfalls ihre Preise auf Grund von Mehraufwand erhöhen oder Lieferschwierigkeiten aufkommen. Überschreitet nämlich ein Container das zulässige Gewicht oder wird versäumt das Gewicht einzureichen, so kann er nicht rechtzeitig verladen werden. Dies kann auf der Lieferantenseite zu verspäteten Lieferungen führen. Umso wichtiger wird es also für Einkäufer, den Lieferanten auch dahingehend zu prüfen.
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