Nicht-Lebensmittelhandel erfasst Umsatzminus von 40 Milliarden Euro

Autor: Thomas Wandler
Datum: 03.08.2020

„Die Coronakrise reißt bei vielen Nicht-Lebensmittelhändlern große Löcher“

Daten des Handelsverbands Deutschland (HDE) zeigen die Auswirkung der Corona-Pandemie auf den Einzelhandel. Für den Nicht-Lebensmittelhandel wird ein Umsatzminus von 40 Milliarden Euro für das Jahr 2020 erwartet. Die Prognose bleibt allerdings nur bestehen, solange das Virus keine zweite Welle hervorbringt. Verglichen zum Vorjahr wäre dies ein Umsatzminus von vier Prozent. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth schildert: „Die Coronakrise reißt bei vielen Nicht-Lebensmittelhändlern große Löcher, das Geld wird vielerorts knapp. Die Kunden kommen nicht in der gewohnten Zahl, die Umsätze sinken dementsprechend weit unter Normalniveau.“

Explizit die Händler, die wegen der Hygienemaßnahmen für fünf Wochen ihre Geschäfte schließen mussten, verzeichneten ein Umsatzminus von ca. 22 Prozent, verglichen zum Vorjahr. Zudem zeigen die Daten von HDE, dass die Rettungspakete den betroffenen Unternehmen eine große Stütze sind. Der Druck auf den Arbeitsmarkt bleibt zwar bestehen, aber die Kurzarbeit ist auch hier eine kleine Hilfe. Seit dem zweiten Weltkrieg erfasst das Jahr 2020 den stärksten Wirtschaftsrückgang in der Geschichte des Einzelhandels.

„Viele Verbraucher haben ihr Einkaufsverhalten verändert“

Genth appelliert: „Die Corona-Krise wird den Handel noch einige Jahre beschäftigen. Denn viele Verbraucher haben ihr Einkaufsverhalten verändert. Darauf müssen die Händler reagieren“. Aktuelle Daten aus dem HDEKonsummonitor bestätigen, dass zwischen März und Mai die Ausgaben pro Einkauf um zehn Prozent zurückgegangen sind. Währenddessen stiegen diese im Online-Handel um 20 Prozent. Diese Werte setzen den Handel im realen Leben unter Druck, seine Standort- und Investitionsentscheidungen nochmal neu zu überdenken. HDE appelliert an den Staat besonders für kleinere Unternehmen einen staatlichen Digitalisierungszuschuss auszuhändigen. Zudem soll der Zugang zu den Überbrückungshilfen erleichtert werden und einen Konsumimpuls durch Senkung der Strompreise anhand der Verringerung der EEG-Umlage hervorgerufen werden.