Änderungen der Lkw-Maut bedrohen Mittelstand

Autor: Thomas Wandler
Datum: 29.06.2023

Verbände warnen und fordern Reform

Das Bundeskabinett hat am 14. Juni 2023 den Entwurf des dritten Gesetzes zur Änderung der Maut-Vorschriften verabschiedet. Mit Wirkung ab dem 1. Dezember wird ein CO2-Aufschlag zur Lkw-Maut bei Fahrzeugen ab 7,5 Tonnen berechnet. Pro ausgestoßene Tonne CO2 fallen 200 Euro Kosten an. Dies sorgt für Unruhen bei mittelständischen Transport- und Logistikunternehmen, da sie ihre Existenz bedroht sehen. Außerdem bedingt der neue Gesetzentwurf einen Anstieg der Verkaufspreise, was sich negativ auf die Verbraucher auswirkt.

„In einer Mischung aus Existenzsorgen, Wut und empfundener Geringschätzung über die tägliche Leistung dieser systemrelevanten Branche bei der Versorgung der Bevölkerung haben den BGL unzählige Hilferufe und Appelle erreicht“, sagt der Vorstandssprecher des Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) Dirk Engelhardt.

Forderungen des BGL

Der BGL fordert eine planbare Mautreform. Dazu zählt die Verschiebung der CO2-Maut auf 2025, die Einführung eines Stufenmodells bezüglich der Maut-Preise sowie die Gleichstellung von biogenen Kraftstoffen und E-Fuel mit emissionsfreien Fahrzeugen. Außerdem sollen betroffene Unternehmen nicht zusätzlich durch den nationalen Emissionshandel belastet werden. Die Maut soll weder in Stoßzeiten erhöht noch bei wenig Verkehr gesenkt werden dürfen. Des Weiteren soll der Erwerb aus der Maut im Finanzierungskreislauf Straße bleiben. Der Erhaltungs- sowie Sanierungsbedarf ist hoch und der Ausbau der Wasserstoff- sowie Ladeinfrastruktur nötig. Aktuell werden nicht alle zusätzlichen Einnahmen aus der Lkw-Maut für die Straße genutzt. Zudem soll die Maut für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen gelten.

Gespaltene Meinungen

Die Bundesregierung unterstützt durch die neuen mautrechtlichen Vorschriften den klimafreundlichen Transport und kurbelt die Nutzung emissionsfreier Nutzfahrzeuge an. Gleichzeitig wird der Transport teurer und die Unternehmen belastet.

Der Verband der internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) fordert die Begünstigung besonders CO2-armer Nutzfahrzeuge mit herkömmlichen Antrieben, bisher wird dies allerdings nicht berücksichtigt.

Der Verband der Automobilindustrie VDA sieht den Start zum Ende des Jahres aufgrund fehlender Infrastruktur als zu früh an. „Die Mittel werden im Straßenverkehr generiert und sollen so weit wie möglich dahin zurückfließen“, sagt VDA-Präsidentin Hildegard Müller. Auf diese Weise wird die Akzeptanz für Mautsysteme bei den Nutzern sichergestellt.

Die Meinung der Grünen weicht stark von der des VDA ab. Die Partei möchte die zusätzlichen Einnahmen in der Schiene einsetzen.