BaFin überprüft Lieferkettenfinanzierungen
Autor: Thomas Wandler
Datum: 02.12.2021
Bilanzkontrolle ab 2022: Prüfungsschwerpunkt Reverse Factoring
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) teilte am Montag mit, dass sie in den Konzernabschlüssen 2021 schwerpunktmäßig Lieferkettenfinanzierungen (Reverse Factoring) überprüfen werde. Als Grund dafür nennt die Behörde, dass diese Art der Unternehmensfinanzierung immer häufiger eingesetzt werde.
Ausgehend von dem Fall Wirecard hat die BaFin außerdem vor, in begründeten Einzelfällen auch zu prüfen, ob angegebene Zahlungsmittel und Vermögenswerte tatsächlich vorhanden sind. Ebenfalls kündigte die Behörde an, verstärkt auf nachvollziehbare und nachprüfbare Buchführungsunterlagen zu achten.
Reverse Factoring
Laut Erklärungen der BaFin handelt es sich beim Reverse Factoring um Vereinbarungen, in denen sich Käufer und Verkäufer darauf verständigen, dass die Schuld des Käufers von einem Dritten beglichen wird. Genaueres dazu findet sich in den im Dezember 2020 vom International Financial Reporting Standards Interpretations Committee veröffentlichten konkretisierenden Vorgaben.
Die BaFin wird eigenen Angaben zufolge darauf schauen, wie Reverse-Factoring-Transaktionen in den Bilanzen und der Kapitalflussrechnungen dargestellt werden. Zudem wird die Aufsichtsbehörde überprüfen, ob die Unternehmen im Anhang und Lagebericht die erforderlichen Angaben machen.
Bilanzkontrolle von Unternehmen des Regulierten Marktes
Wie die BaFin schreibt, bereite sie sich auf die Kontrolle der Bilanzen von 531 deutschen Unternehmen des Regulierten Marktes vor. Sie werde dafür ab Jahresbeginn 2022 die alleinige Verantwortung tragen.
Weiter erklärt die Behörde, dass die Bilanzkontrolle in Deutschland zum Jahreswechsel von einem zweistufigen auf ein einstufiges System umgestellt werde. Grundlage sei das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG).
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