Förderprogramm für umweltfreundlichere Nutzfahrzeuge

Autor: Mario Schmidtgen
Datum: 20.01.2021

Das Flottenaustauschprogramm des Bundesverkehrsministeriums

Das Bundesverkehrsministerium investiert in die umweltfreundliche Erneuerung von Nutzfahrzeugen der Transport- und Logistikunternehmen. Der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) ist positiv auf dieses Vorhaben gestimmt. BWVL-Präsident Jochen Quick appelliert: „Viele unserer Mitgliedsunternehmen sind im Nah- und Regionalverkehr tätig, wo aufgrund der relativ geringen Kilometerleistung auch ältere Fahrzeuge im Bestand sind und nun sinnvoll ausgetauscht werden können“.

Anschaffungsfinanzierung für CNG und LNG

Dank des Flottenaustauschprogramms profitieren besonders CNG und LNG betriebene Fahrzeuge, da diese dadurch wieder die Möglichkeit zur Anschaffungsfinanzierung erhalten. Das Förderprogramm EEN hatte die Förderung seit Anfang 2021 für diese LKW-Typen eingestellt. Es besteht die Chance bis zu 15.000 Euro Fördermittel zu erhalten – dies sind 7.000 Euro mehr als zuvor. Zwar werden auch Fahrzeuge aus dem Elektro- und Wasserstoffantriebsbereich gefördert, jedoch steht nur eine geringe Anzahl zur Verfügung.

Quick schildert: „Der Gasantrieb ist eine Brückentechnologie, für die eine Anschaffungsfinanzierung dringend erforderlich ist, insbesondere wenn die Mautbefreiung bis Ende 2022 verlängert wurde – entweder ganz oder gar nicht.“

Bewertungsmethode sollte korrigiert werden

Jedoch gibt dem BWVL die Maßnahme zu bedenken, die aussagt, dass Altfahrzeuge für zwölf vergangene Monaten eine Zulassung vorweisen müssen. BWVL-Hauptgeschäftsführer Markus Olligschläger bewertet diese Vorgabe folgendermaßen: „Hier droht ein Ausschluss gerade der Fahrzeuge, die im vergangenen Jahr im Zuge der Corona-bedingten Marktanpassung kurzfristig abgemeldet wurden. Gerade diese oftmals älteren und mit schlechterer Schadstoffklasse ausgestatteten Fahrzeuge sollten aber zugunsten umweltfreundlicherer Lkw ausgetauscht werden können.“

Lediglich an dieser Stelle sollte das kurzfristig geplante Förderprogramm überdacht werden. Anstatt die Zeitspanne der Zulassung als Bewertungsmittel zu nehmen, sollte die Dauer des Eigentums der Fahrzeuge im Unternehmen bewertet werden. Somit würde laut BWVL die Attraktivität des Förderprogramms steigen.