Nachhaltige Beschaffung des Bundes

Autor: Thomas Wandler
Datum: 21.09.2021

Einkauf klimafreundlicher Leistungen beschlossen

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat neue Regeln zur nachhaltigen Beschaffung beschlossen.

So verabschiedete das Kabinett am Mittwoch eine Verwaltungsvorschrift zum Einkauf klimafreundlicher Leistungen. Diese sogenannte AVV Klima gilt für Beschaffungen des Bundes. Sie soll laut Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Negativliste

Das Ministerium erwähnt, dass seit 2008 bereits die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen (AVV EnEff) galt. Diese werde mit der AVV Klima nun erweitert um Vorgaben aus dem Bundesklimaschutzgesetz.

Demnach soll künftig im Beschaffungsprozess neben Erwägungen zur Energieeffizienz möglichst auch eine Prognose der verursachten Treibhausgasemissionen während des gesamten Lebenszyklus berücksichtigt werden. Außerdem gibt es eine Negativliste für Dinge, deren Einkauf durch die Bundesstellen nicht mehr erlaubt sein wird. Dazu gehören laut Bundeswirtschaftsministerium unter anderem Heizpilze, Getränke in Einwegverpackungen und Einweggeschirr in Kantinen und bei Großveranstaltungen.

Der Bund als Vorbild

Zum Beschluss der neuen Verwaltungsvorschrift sagt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Der Bund geht mit gutem Vorbild voran und kauft künftig klimafreundlich ein. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag für mehr Klimaschutz und zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen.“

Weiter erklärt der Minister, dass die öffentliche Hand über ihre Beschaffungen wesentlich dazu beitragen könne, innovative und klimafreundliche Produkte und Technologien voranzutreiben. Bei seinen Erläuterungen verweist Altmaier auf Schätzungen der OECD. Diesen Annahmen zufolge beträgt das jährliche Beschaffungsvolumen des Bundes bis zu 100 Milliarden Euro.