„Netzwerk Zukunft Einzelwagenverkehr“

Autor: Mario Schmidtgen
Datum: 13.12.2021

Stetiges Wachstum mit jetzt 29 Mitgliedern

Seit Mai dieses Jahres gibt es das „Netzwerk Zukunft Einzelwagenverkehr“. Gegründet wurde es vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und zwölf der rund 150 beim VDV organisierten Güterbahnen.

Der Verband hebt in seiner aktuellen Pressemitteilung hervor, dass das Netzwerk seit seiner Gründung inzwischen erheblich gewachsen sei. So gehören dem Bündnis derzeit 29 Güterbahnen an. Weitere haben ihr Interesse bekundet, merkt der VDV an.

Stärkung des Einzelwagenverkehrs im Schienengüterverkehr

Ziel des Zusammenschlusses ist es laut dem Verband, den Einzelwagenverkehr im Schienengüterverkehr zu stärken. Damit soll ein Beitrag zur Erhöhung des Marktanteils der Güterbahnen insgesamt geleistet werden. Wie der VDV mitteilt, wurden erste gemeinsame Verkehre bereits erfolgreich umgesetzt.

Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor

Über die mögliche Erreichung der Klimaschutzziele sagt Joachim Berends, VDV-Vizepräsident und Vorstand der Bentheimer Eisenbahn: „Wenn wir bis 2030 deutlich mehr Güter auf die Schiene verlagern wollen, um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen, dann geht das nur gemeinsam und in Zusammenarbeit mit möglichst vielen Akteuren.“ Das große Interesse der Unternehmen daran zeige, dass mit dem Kooperationsgedanken die richtige Anregung gegeben wurde.

Schienentransport der Güter entlang der gesamten Lieferkette

Dazu erklärt Sigrid Nikutta, Vorstandsvorsitzende von DB Cargo, ergänzend: „Wenn wir Güter auf ihrer gesamten Lieferkette komplett über die Schiene transportieren, ist das maximaler Klimaschutz – und darum ist es gut, dass der Einzelwagenverkehr im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung explizit im Fokus steht.“ Außerdem verweist Nikutta auf den möglichen Kundennutzen des Netzwerkes. So sagt sie, dass mit der Allianz jedes Kundenbedürfnis an jedem Ort in diesem Land erfüllt werden könne.

Weiter äußert Nikutta: „Güter gehören auf die Schiene. Nicht auf die Ortsdurchfahrt oder die rechte Spur der Autobahn.“