Bundesgerichtshof: Abgasmanipulation von VW Sachmangel
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in einem höchstrichterlichen Beschluss entschieden, dass die illegalen Abschalteinrichtungen bei Dieselautos ein Sachmangel sind.
Damit stärkt das Gericht die Position der VW-Kunden im Abgasskandal. Viele von ihnen, die von dem Dieselskandal betroffen sind, wollen ihre Autos zum Kaufpreis zurückgeben. Zuvor war eine Verhandlung vom 27. Februar wegen eines Vergleichs zwischen VW und den klagenden Autokäufern abgesagt worden.
Seine Entscheidung die illegalen Abschalteinrichtungen als Sachmangel einzustufen, begründete der BGH damit, dass die Verhandlung Ende Februar abgesagt wurde. Ursprünglich war für diesen Tag eine Verhandlung über die erste Klage im Zusammenhang mit dem Dieselskandal geplant. Doch der Kläger hat seine Revision nun zurückgezogen, weil er sich mit VW außergerichtlich geeinigt habe.
Vermehrt wird Kritik an dem Vorgehen von Volkswagen laut. Verbraucherschützer kritisieren, dass gezielt Vergleiche mit den Klägern geschlossen werden, um ein höchstrichterliches Urteil zu umgehen.
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