Mehr Suchmaschinen auf Android verfügbar

Autor: Dimitri Lagun
Datum: 05.08.2019

Google erhebt Gebühr für Vorinstallationen

Zuvor war Google die einzig vorinstallierte Suchmaschine auf Android-Geräten. Dies wird sich nun auf Beschluss der EU-Kommission ändern. Ab 2020 sollen auch die Suchmaschinen drei anderer Anbieter verfügbar sein. Die insgesamt vier Suchmaschinen sollen dann nach dem Zufallsprinzip auf den Geräten angeordnet werden.

Die Anbieter sollen in einem Auktionsverfahren mit geschlossenen Geboten ausgewählt werden. Jedes Mal, wenn ein europäischer Nutzer einen bestimmten Anbieter auswählt, soll dieser einen Betrag an Google zahlen. In der Auktion sollen die Unternehmen den Preis angeben, den sie bereit sind, dafür zu zahlen. Die Gebühren werden dann monatlich abgerechnet.

Unfairer Wettbewerb

Letztes Jahr warf die EU-Kommission Google unfairen Wettbewerb vor und verhängte ein Bußgeld von 4,34 Milliarden Euro. Die alternativlos vorinstallierte Suchmaschine auf dem zum Google-Konzern gehörenden Android-Betriebssystem war ein ausschlaggebender Grund dafür.

Nun scheint die EU-Kommission mit Googles Angebot, durch Deals andere Suchmaschine auf Android-Geräten vorzuinstallieren, zufrieden zu sein. „Das war vorher nicht möglich“, kommentierte die Behörde. Die Kommission werde trotzdem die Umsetzung der Auswahlliste und die Reaktionen der Marktteilnehmer auf das Verfahren beobachten.

Kritik der Konkurrenz

Von der Konkurrenz hingegen hagelte es Kritik. Die europäische Suchmaschine Owant bezeichnete die Auktion als „weiterer inakzeptabler Missbrauch der beherrschenden Stellung Googles“. Durch das Verfahren entstehe eine inakzeptable Verzerrung und ein hohes Risiko der Manipulation, Ungleichheit und Untreue.

Chef der Suchmaschine DuckDuckGo Gabriel Weinberg kritisierte ebenfalls, dass vier Listenplätze zu wenig Auswahl für die Nutzer wäre und dass Google auf Kosten der Wettbewerber profitiere.

Eine weitere Möglichkeit sieht vor, dass die Anbieter durch ein Losverfahren kostenlos in die Liste gelangen können. Dafür können sie sich für die Auswahl anmelden und auf ein Gebot verzichten. Für jedes Land soll ein Mindestgebot festgelegt werden, falls es weniger als drei Konkurrenzen gibt, sollen die freien Plätze unter den angemeldeten Anbietern gelost werden.