Tesla Kunden müssen Umweltprämie zurückzahlen
Autor: Mario Schmidtgen
Datum: 23.10.2018
Käufer müssen selbst klagen
Hunderte Kunden des US-amerikanischen Autobauers Tesla müssen nun aufgrund eines Gerichtsentscheids ihren Umweltbonus zurückzahlen. Das Modell Tesla S wurde vorübergehend vom 30. November 2017 bis zum 5. März 2018 von der Liste der förderfähigen Modelle genommen. Grund dafür war, dass die passende Basisversion, welche mit maximal 60.000 Euro Netto-Preis gerade noch im Rahmen lag, im Handel noch nicht erhältlich war. Teslas Versuche, dies aufzuhalten scheiterte, Klagen müssten die Käufer nun eigenständig.
Nun müssen Kunden, die ein solches Fahrzeug vor dem 6. März 2018 erworben haben, die staatliche Kaufprämie zurückzahlen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gab Mitte Juli bekannt, dass es sich dabei um rund 800 Fälle handele. Weitere 250 Anträge von den Kunden Teslas wurden laut Bafa aufgrund der Sachlage abgelehnt.
Klagen können nur die Käufer
Tesla reagierte umgehend darauf und ging vor Gericht. Jedoch wurde entschieden, dass die Überprüfung, ob das Modell ein förderfähiges Elektroauto sei, nicht die Rechte des Herstellers betreffe. Tesla könne das Modell weiterhin verkaufen, falls infolge der Streichung ein Imageschaden entstehe, sei dies kein einklagbares Recht.
Nach Beschluss der Kammer könnten, wenn überhaupt, nur die Käufer selbst als Empfänger des staatlichen Zuschusses klagen. Die Verbraucher können Beschwerde gegen den Beschluss des Frankfurter Verwaltungsgerichts beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel erheben.
Nachdem neue Gutachten und Zusagen des US-Herstellers getroffen wurden, steht das Modell Tesla S momentan wieder auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge. Seit Anfang Juli kann die Elektro-Umweltprämie beim Bafa beantragt werden. Für Elektrowagen mit Batterie erhalten Verbraucher 4.000 Euro, für Hybridautos 3.000 Euro. Die Prämien werden zur Hälfte vom Bund und dem jeweiligen Hersteller finanziert.
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