Volkswagen äußert seine Forderungen

Autor: Marcus Schilling
Datum: 02.10.2019

Musterstellungsklage beansprucht viel Zeit

Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig betonte, dass die Musterfeststellungsklage der Verbraucherschützer gegenüber VW viel Sorgfalt beansprucht. Das kommt daher, weil das Gericht genau überprüfen will, wie genau der Schaden der beteiligten Autobesitzer aussieht. Gewünscht wäre ein Verfahren, welches den Prozess abkürzen könnte. Leider stellt dies eine größere Herausforderung dar.

An Stelle der tausenden Verbraucher, setzen sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der ADAC für die Betroffenen ein. Diese wollen bestätigen, dass Volkswagen diversen Autokäufern mit dem Dieselskandal eine Schädigung zugefügt hat. Bevor die Musterfeststellungsklage existierte, mussten Verbraucher selbstständig gegen die Unternehmen klagen.

Die Probleme der Klage

Nun wird das schwierigste Problem betrachtet. Jenes umfasst den Vergleich der verschiedenen Fälle der betroffenen VW Kunden. Als auch die Berechnung des Schadens, der verursacht worden ist. Somit ist der Vorwurf einer vorsätzlichen Schädigung der Dieselkäufer im Vordergrund. Besonders betont wird die Anmerkung, dass bereits die Steuerungssoftware bewusst außenvor gelassen wurde.

Dabei steht ebenfalls zur Frage, ob Wertverlust der Fahrzeuge bereits 2015 wegen des Abgasskandals in Kraft trat oder erst als das Fahrverbot zur Debatte stand. Denn 2015 gab VW zu, die Software eingebaut zu haben, die den Schadstoff Ausstoß von Stickoxiden nur auf den Prüfstand sinken lässt und nicht wie erwartet im täglichen Straßenverkehr.

VW betonte erneut, dass kein Schaden gegenüber den Kunden vorliegt und die Fahrzeuge den Sicherheitsvorschriften entsprechen. Darauf bestätigte ein Gutachten das betroffene Pkws „keinen Wertverlust aufgrund der Dieselthematik“ vorweisen.

Effizientes Handeln für schnelle Ergebnisse

Zudem plädiert Volkswagen darauf, wenn es zum Fall eines Schadenersatzes kommen sollte, dass die Führung des Fahrzeuges abgezogen werden sollte. Ralf Stoll, Anwalt der Verbraucherzentrale erklärte, „Und im Kern, da wo es um die Ansprüche der Leute geht, da hat das Gericht uns auch einige Hinweise gegeben, die uns sehr hoffnungsfroh stimmen“. „Wir sind natürlich immer offen für einen Vergleich“, bestätigte er fortführend. „Es geht ja darum, dass die Leute relativ schnell zu einem Ergebnis kommen.“