Die fünf größten Hürden beim Antrag der Forschungszulage

Mehr Flexibilität bei der finanziellen Unterstützung von Forschung und Entwicklung (FuE) durch Fördermittel wurde von vielen Unternehmen bereits seit Jahren gefordert, um die Attraktivität von Deutschland als Standort für Forschung und Innovation zu steigern. Als Antwort darauf wurde zum 1. Januar 2020 die Forschungszulage eingeführt. Sie dient dazu, Unternehmen bei der Finanzierung von FuE-Projekten zu entlasten und darüber gezielte Anreize für mehr Investitionen in FuE zu setzen. Die Förderung ist grundsätzlich themen- und branchenoffen und unterstützt Vorhaben entlang des kompletten Entwicklungszyklus von der Grundlagenforschung über die industrielle Forschung bis hin zur experimentellen Entwicklung. Die Forschungszulage kann dabei von allen in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen beantragt werden; es gibt keine Begrenzung auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Allerdings ist die Förderung, die ein Unternehmen (als Summe über alle verbundenen Unternehmen in Deutschland hinweg) erhalten kann aktuell auf 1 Mio. € pro Wirtschaftsjahr begrenzt. Völlig neu ist, dass diese Förderung auch rückwirkend beantragt werden kann. Das klingt erst einmal sehr plausibel und vernünftig. Wieso wird die Forschungszulage dennoch nicht von der Mehrheit der begünstigten Unternehmen genutzt? Nachfolgend erläutern wir Ihnen wie Sie die größten Hindernisse bei der Beantragung der Forschungszulage mühelos überwinden können.

Hürde 1: Passen Unternehmen und Branche?

Einer der Verzichtsgründe vieler Unternehmen ist die Frage, ob ihre Unternehmensgröße oder die Branche passend für die Forschungszulage sind. Die Bundesregierung hat dieses spezielle Förderprogramm vor allem für KMU entwickelt. Auch Start-ups, insbesondere im High-Tech-Bereich, können von der Forschungszulage profitieren, um ihre innovativen Ideen und Technologien mit mehr Kapital schneller zu verwirklichen. Aber auch etablierte Unternehmen in verschiedensten Branchen, wie der Automobil-, Luftfahrt-, Energie- oder Pharmaindustrie sollten sich angesprochen fühlen. Nicht zu vergessen ist die Forschung und Entwicklung disruptiver Technologien von Unternehmen der Biotechnologie, Medizintechnik oder Informationstechnologie.

Hürde 2: Ist das Projekt förderfähig?

Außerdem stellt sich für viele Unternehmen die Frage, ob ihre Aufwendungen überhaupt förderfähig sind. Das Forschungszulagengesetz definiert den FuE-Begriff nicht genau. Begünstigte Vorhaben müssen mindestens einer Kategorie aus Grundlagenforschung, industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung zugeordnet werden können. Die Vorhaben müssen zudem klare Ziele definieren und spezifische Tätigkeiten beinhalten, die erforderlich sind, um diese Ziele zu erreichen. Die Forschungszulage wurde eingeführt, um Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und innovative Ideen voranzutreiben. Dennoch sind nicht alle Vorhaben automatisch förderfähig. Ihr Projekt muss insbesondere alle fünf FuE-Kriterien des Frascati-Handbuches erfüllen –  Neuheit, Kreativität, Ungewissheit hinsichtlich des Ergebnisses, systematische Vorgehensweise und Übertragbarkeit/Reproduzierbarkeit.

Neuheit

Es ist nicht erforderlich, ein vollständig neues Produkt zu erfinden, das auf dem Markt noch nicht existiert. Vielmehr geht es darum, neue Erkenntnisse zu gewinnen, die über die routinemäßigen Tätigkeiten im Unternehmen hinausgehen und dabei die Umsetzung von Branchen-Neuheiten (z.B. neue Prozesse, Technologien, Materialien) ermöglichen.

Kreativität

Das Projekt sollte eine originelle Herangehensweise verfolgen und nicht auf bereits existierenden Konzepten oder offensichtlichen Hypothesen basieren. Es ist wichtig, dass das Projekt neue Erkenntnisse generiert und über den aktuellen Wissensstand hinausgeht.

Ungewissheit in Bezug auf das Endergebnis

Zudem sollten technologische oder wissenschaftliche Unsicherheiten oder Herausforderungen überwunden werden, um ans Ziel zu kommen. Diese Unsicherheiten beziehen sich nicht auf die wirtschaftlichen Risiken der Vermarktung von Projektergebnissen, sondern auf die technischen oder wissenschaftlichen Aspekte des Projektes.

Systematische Vorgehensweise

Das Projekt sollte in einem logischen Projektablaufplan definiert und dokumentiert sein. Somit lassen sich die Projektarbeiten auch leicht vom übrigen Tagesgeschäft abgrenzen und budgetieren.

Übertragbarkeit/ Reproduzierbarkeit

Die Projektarbeiten müssen so umgesetzt werden, dass sie zu Ergebnissen führen, die reproduzierbar und/oder übertragbar sind. Dabei müssen nicht zwangsläufig positive Ergebnisse erreicht werden. Hierfür muss der Weg zum Ziel ausreichend dokumentiert werden. Keine Sorge: Diese Dokumentation muss nicht veröffentlicht werden. Sie sollte jedoch im Unternehmen vorliegen.

Hürde 3: Der bürokratische Aufwand

Bei dem Begriff Antrag verspüren viele Menschen direkt eine Abneigung und das nicht unbedingt zu Unrecht. Der entstehende Aufwand der Antragstellung und der zu erwartende Förderbetrag stehen nicht immer in Relation zueinander. Lassen Sie sich davon jedoch nicht täuschen. Oftmals kann viel mehr rausgeholt werden, als man denkt. Es ist wichtig zu wissen, dass nur der Erstantrag des jeweiligen Projektes ein Mehraufwand ist. In den Folgejahren reicht es völlig aus, die Projektkosten des begünstigten FuE-Vorhabens aus dem jeweiligen Wirtschaftsjahr beim Finanzamt einzureichen. Zudem lässt sich der bürokratische Aufwand durch die Zusammenarbeit mit einem professionellen Fördermittelberater auf ein absolutes Minimum reduzieren.

Hürde 4: Fristen einhalten

Es gibt bestimmte Fristen, die es zu beachten gilt. Der Antrag auf Forschungszulage kann jederzeit beim Finanzamt gestellt werden. Vorher muss jedoch das Antragsverfahren bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage durchlaufen und alle Unterlagen für den Antrag beim Finanzamt zusammengestellt werden. Um bei Ihrer nächsten Steuerfestsetzung von der rückwirkenden Förderung für 2020, 2021 und 2022 (+2023) von bis zu 3 (+1) Mio. € zu profitieren, sollten Sie das Thema somit schnellstmöglich angehen

Hürde 5: Finanzielle Vorleistung für professionelle Unterstützung

Viele Unternehmen schrecken vor den Kosten einer Fördermittelberatung zur Forschungszulage ab, denn das Risiko der Ablehnung ist in ihren Augen zu hoch. Vor allem KMU mit begrenzten Ressourcen kann dieser Aspekt unnötig belasten. Dies sollte jedoch kein Problem sein, denn seriöse Fördermittelberater arbeiten in der Regel komplett erfolgsabhängig. Falls es zu einer Ablehnung kommen sollte, wird nichts in Rechnung gestellt. Nur im Falle eines positiven Bescheids wird ein Honorar abgerechnet. Ob der Antrag tatsächlich mit Hindernissen verbunden ist, liegt im Auge des Betrachters. Natürlich spielt die Dokumentation projektrelevanter Informationen im Unternehmen eine große Rolle. Wer hier gute Vorarbeit leistet, hat es im Nachgang leichter. Unternehmen sollten sich jedoch vor allem nicht von negativen Erfahrungen mit anderen Förderprogrammen ausbremsen lassen. Delegieren Sie die Hindernisse an geeignete Fördermittelberater. Sie müssen sich auf diesem neuen Weg durch den Förderdschungel nicht allein durchkämpfen. Holen Sie sich professionelle Hilfe, die sich das Ziel setzt, Ihr maximales Förderpotenzial für Sie auszuschöpfen und zugleich das Risiko einer Ablehnung sowie Ihren mit der Bürokratie verbundenen Aufwand zu minimieren.
Wir helfen Ihnen sehr gerne dabei! Buchen Sie einfach einen Termin unter www.epsa-deutschland.com

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