Arbeitnehmer schützen sich vor dem Coronavirus

Autor: Duran Sarikaya
Datum: 03.03.2020

Ist Home-Office eine Alternative?

Die deutsche Wirtschaft bekommt allmählich die Auswirkungen des Coronavirus zu spüren. Besonders Italiens Wirtschaft erfasst diverse Stillstände. Sämtliche Unternehmen schließen ihre Büros und Fabriken – viele Arbeitnehmer arbeiten von zu Hause aus oder fallen komplett aus. Dies sind K.O. Kriterien für eine gesunde Wirtschaft.

Bisher ist Deutschland noch nicht gravierend von den Konsequenzen betroffen. Allerdings haben Arbeitnehmer Sorge wegen bevorstehender Probleme. Viele Arbeitnehmer fragen sich wie sie bei einem Krankheitsfall vorgehen sollen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten sich auf diese Situation vorzubereiten.

Bürogebäude erweisen höhere Ansteckungsgefahr

Sämtliche Arbeitnehmer, vor allem solche deren Arbeitsplatz sich in Bürogebäuden befinden, befürchten sich mit dem Virus zu infizieren. Grund dafür ist die höhere Ansteckungsgefahr durch die Ansammlung vieler Menschen in kleinen Räumen. Nun wollen Arbeitnehmer zum eigenen Schutz zu Hause bleiben. Till Bender, Rechtsschutzsekretär beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) erklärt: „Eine reine Befürchtung vor Ansteckung reicht nicht aus“. Bisher gestatten vereinzelt Unternehmen Home-Office zu beanspruchen.

Um sich am Arbeitsplatz vor dem Virus schützen zu können, sollte man sich über den richtigen Umgang informieren. Da noch keine festen Übertragungsformen vorliegen, rät das Robert-Koch-Institut zum Tragen von Schutzkitteln, Einwegschürzen, Einweghandschuhen, professionelle Atemmasken sowie Schutzbrillen.

Der Arbeitgeber muss ebenfalls handeln

Bender erklärt ausdrücklich: „Der Arbeitgeber hat kein Recht darauf zu erfahren, woran ein Arbeitnehmer erkrankt ist“. Es gibt jedoch kein Grund zur Sorge, dass man nicht erfahren wird ob man potenzieller Ansteckung ausgesetzt war. Sobald feststeht, dass eine Person an dem Virus erkrankt ist, untersteht diese der Meldepflicht. Folgend setzt das Gesundheitsamt notwendige Schritte ein, um die Ausbreitung einzudämmen. Der Arbeitgeber wird umgehend über den Fund informiert und darauf hingewiesen, welche Maßnahmen getroffen werden müssen.

Um den Ausbruch des Coronavirus zu vermeiden, muss sich nicht nur der Arbeitnehmer zur Handlung gezwungen sehen. Bender appelliert: „Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verletzungs- und Erkrankungsrisiken im Betrieb so gering wie möglich sind“. Wie ausgeprägt diese Maßnahmen sind, ist jedem Unternehmen selbst überlassen. Solche Schutzvorkehrungen reichen vom Hände desinfizieren bis hin zum Tragen von Schutzkleidung.