Einführung der CO2-Maut für Lastkraftwagen

Autor: Marcus Schilling
Datum: 23.10.2023

Mautpflicht ab dem 1. Juli 2024 für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen

Der Bundestag hat ein neues Gesetz zur Lkw-Maut verabschiedet, das von Verkehrsminister Volker Wissing von der FDP vorgeschlagen wurde. Ab dem 1. Dezember dieses Jahres wird eine zusätzliche CO2-Maut auf Bundesstraßen und Autobahnen eingeführt. Außerdem wird ab dem 1. Juli 2024 die Mautpflicht auch für Fahrzeuge ab einem Gewicht von 3,5 Tonnen gelten, wobei Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen ausgenommen sind.

Die Lkw-Maut wurde erstmals im Jahr 2005 auf Autobahnen eingeführt und wurde nachfolgend schrittweise auf alle Bundesstraßen ausgedehnt.

30,5 Milliarden Euro Mehreinnahmen

Pro Tonne ausgestoßenes Kohlenstoffdioxid werden 200 Euro Maut-Gebühr erhoben. Dieser Betrag übersteigt sogar die von der Klimaaktivisten-Bewegung Fridays for Future geforderte CO2-Steuer von 180 Euro auf sämtliche Treibhausgasemissionen.

Den Angaben zufolge sollen sich die Gesamteinnahmen durch die Maut dieses Jahr auf acht Milliarden Euro belaufen. Bis zum Jahr 2027 werden durch die neue Maßnahme Mehreinnahmen von 30,5 Milliarden Euro erwartet. Die Hälfte der Einnahmen sollen künftig für den Ausbau der Bundesfernstraßen eingesetzt werden, die andere Hälfte für den Ausbau der Schiene.

Mit der Einführung des neuen Gesetzes wird der Gesetzesvorschlag von 2015 über eine Pkw-Maut vollständig aufgehoben. Die Pkw-Maut wurde 2019 vom Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig eingestuft und gestoppt.

Probleme

Die Speditionsbranche warnt vor zusätzlichen Kosten und möglichen Preiserhöhungen für Verbraucher. Das Bundesverkehrsministerium erwartet ebenfalls, dass Unternehmen die Maut-Mehrkosten an die Verbraucher weitergeben könnten, obwohl der Anteil der Mautgebühr an den Gesamtkosten gering ist.