Erste Diesel-Fahrverbote in Köln und Bonn
Autor: Marcus Schilling
Datum: 15.11.2018
Ältere Dieselfahrzeuge in bestimmten Zonen verboten
Das Verwaltungsgericht in Köln hat zwei Klagen für „Saubere Luft“ der Deutschen Umwelthilfe zugelassen. Nun müssen auch Köln und Bonn Fahrverbote für Dieselfahrzeuge einführen. Bis zum 1. April 2019 müssen die beiden Städte im Rheinland ältere Dieselautos aus Teilen der Stadt verbannen.
Laut der DUH ordnete das Gericht zonale Fahrverbote in Köln und streckenbezogene Verbote in Köln an. Beide Kommunen müssen ebenfalls ihre Luftreinhaltepläne ausweiten. Weiterhin wurde über die Absicht der Bundesregierung verhandelt, den NO2-Grenzwert auf 50 µg/m3 heraufzusetzen. Dies wurde von dem Gericht als EU-rechtswidrig befunden.
Damit hat die DUH bereits für neun Städte Urteile zu Farhverboten erwirkt. Für München, Düsseldorf und Stuttgart sind die Urteile bereits rechtskräftig und für bestimmte Termine vorgesehen. Für die Bundesregierung in Berlin bestehe jedoch noch kein Handlungsbedarf, da noch keine Rechtsgrundlage in der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Fahrverbote benötigt werde.
Weiterhin sagte die Regierung, dass „unter Berücksichtigung der Begründung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018“ keine Maßnahmen der Art nötig seien. Zudem wurde bekannt gegeben, dass die Regelungen zur bundesweit einheitlichen Kennzeichen von Fahrzeugen „ im Zusammenhang mit streckenbezogenen gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen“ nicht „als erforderlich“ angesehen werden.
Die Bundesregierung wolle sicherstellen, dass die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters verfügbasr für die Verkehrsüberwachungsbehörden der Länder seien. So soll abhängig des Fahrzeugtyps die Einhaltung von Verkehrsbeschränkungen aus Gründen der Luftreinhaltung bestimmt werden können. Eine besondere Kennzeichen, wie beispielsweise eine blaue Plakette, werde nicht benötigt
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