Erste Dieselfahrverbote in Hamburg
Autor: Dimitri Lagun
Datum: 18.05.2018
Zwei Straßenabschnitte sind betroffen
Als erste deutsche Großstadt hat es Hamburg sich nun zum Ziel gesetzt die hohe Stickoxidbelastung in den Griff zu bekommen. Ein Sprecher der Umweltbehörde gab bekannt, dass an zwei Straßenabschnitten, an denen die Umwelt besonders belastet ist, vor einigen Tagen Diesel-Fahrverbotsschilder montiert wurden.
Wann genau diese als gültig gelten, ist bislang allerdings noch nicht bekannt. Vorher muss noch auf die schriftliche Begründung des Bundesverwaltungsgerichts für das Fahrverbot gewartet werden. Die Behörden rechnen damit, dass das etwa bis Pfingsten erfolgen werde.
Bis zur offiziellen Freigabe, sind die Schilder vorerst durch rote Plastikkreuze ungültig gemacht. „Wir werden die Schilder auf jeden Fall noch in diesem Monat scharf schalten“, so ein Behördensprecher.
Von der Sperrung sind zunächst ein 580 Meter langer Abschnitt der Max-Brauer-Allee sowie eine 1,7 Kilometer langer Abschnitt der Stresemannstraße betroffen. Diese Sperrung bezieht sich vorerst allerdings nur auf ältere Diesel-Lkw.
Die Sperrung auf der Max-Brauer-Allee hingegen gilt sowohl für Pkw als auch für Lastkraftwagen. Auf der gesamten Strecke werden insgesamt 49 Verbots- und 55 Umleitungsschilder errichtet. Nach einer Eingewöhnungsphase soll die neue Regelung von der Polizei kontrolliert und bei Verstoß dagegen bestraft werden.
Ende Februar legte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass ein Dieselfahrverbot die wohl letzte Möglichkeit ist, die Luft rein zu halten.
Wichtig sei es aber, dass man bei der Einführung auf die Verhältnismäßigkeit achtet und vor allem einen zeitlichen Vorlauf gibt. Schon bei Beschluss des Dieselfahrverbots, hatte Hamburg bereits angekündigt, ab April die beiden stark frequentierten Straßen für alle Dieselfahrzeuge bis zum Standard Euro 5 zu schließen.
Winfried Hermann, Verkehrsminister des Landes Baden-Württemberg, gab bekannt, dass das Land lieber an alternativen Maßnahmen zu Fahrverboten arbeite. Sollte es doch zu Fahrverboten kommen müssen, würden diese jedoch nicht vor dem 1. September 2019 in Kraft treten.
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