EU-Kommission verschiebt Änderungen der Einfuhrumsatzsteuer

Autor: Thanh Duy Tran
Datum: 24.07.2020

Steuerfreigrenze ab 1. Juli 2021 unwirksam

Bislang war es kostengünstig, Waren aus Ländern außerhalb der EU zu beziehen. Vor allem kleinere Lieferungen aus China konnten problemlos importiert werden. Grund dafür war bisher eine Steuerfreigrenze von 22 Euro. Diese legt fest, dass nur für Waren, die preislich über 22 Euro liegen, eine Einfuhrumsatzsteuer anfällt. Im kommenden Jahr soll diese jedoch abgeschafft werden.

Ab 2021 muss dann auch für den kleinsten Betrag die Steuer abgetreten werden. Die Deutsche Post hat dazu folgendes Statement abgegeben: „Die EU-Kommission begründet diese Maßnahme damit, dass eine steuerrechtliche Bevorzugung von ausländischen Versandhändlern verhindert und die heimische Wirtschaft gestärkt werden soll. Ebenfalls soll durch die Neuerung dem Mehrwertsteuerbetrug Einhalt geboten werden.“

Es ist schon länger bekannt, dass es im kommenden Jahr zu Änderungen diesbezüglich kommen wird. Jedoch wurde die Umsetzung nun zeitlich um ein paar Monate verschoben. Der ursprüngliche Plan war es, die Steuerfreigrenze bereits am 1. Januar 2021 aufzuheben. Weil neben der Abschaffung des Freibetrags jedoch noch weitere Schritte ergriffen werden sollen, wurde der Termin nun auf den 1. Juli 2021 verschoben. Am vergangenen Mittwoch hatte der Rat der Europäischen Union eine Verlängerung der Frist, aufgrund des hohen technischen Aufwandes sowie den Auswirkungen der Coronakrise, beschlossen.