Gegen Lieferengpässe: Bundesregierung lockert Sonntagsfahrverbot
Autor: Marcus Schilling
Datum: 12.03.2020
Sonntagsfahrverbot kurzzeitig aufgehoben
Aufgrund der sich zurzeit immer weiter zuspitzenden Situation im Zuge der Corona-Krise, hat der Bund die Länder nun darum gebeten, das Sonntagsfahrverbot für LKW über 7,5 T vorrübergehend auszusetzen.
Durch die sich immer weiter ausbreitende Corona-Epidemie, kommt es hierzulande momentan vermehrt zu einer stark steigenden Nachfrage vor allem bei haltbaren Lebensmitteln und diversen Desinfektionsartikeln. Aufgrund dessen kommt es bei diesen Artikeln schnell zu Lieferengpässen und der Handel kann die durchgängige Verfügbarkeit dieser Artikel nicht gewährleisten.
Zunächst ist die Aufhebung des Sonntagsfahrverbot bis einschließlich zum 05 April vorgesehen.
Die ersten Bundesländer lockern Fahrverbot
Bayern lockerte das Fahrverbot als erstes. Die Ausnahmeregelung gelte nun bis zum 30 Mai für LKW ab 7,5 T allerdings auch nur für bestimmte Transporte. Niedersachsen und NRW setzten nun die Fahrverbote ebenfalls bis zum 30 Mai aus, um den Lieferschwierigkeiten bestmöglich zu begegnen.
Unterdessen forderten auch die Händler in Sachsen die Aussetzung des Sonntagsfahrverbots. Die Grundversorgung sei zwar definitiv gesichert, sagte René Glaser Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Sachsen, aber um den Kunden das gesamte Sortiment bieten zu können, sind Anpassungen der Lieferketten notwendig.
Am Dienstagmittag ging die Sächsische Regierung den Bitten nach und setzte das Fahrverbot zunächst bis Anfang April aus. Das Thüringer Verkehrsgewerbe hingegen, lehnt eine Aussetzung des Sonntagsfahrverbots mit der Begründung ab, dass es keine akuten Lieferengpässe gebe. Das Thüringer Verkehrsministerium prüft zurzeit noch, ob es eine Ausnahmeregelung wie in anderen Bundesländern einführen soll.
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