HDE lehnt neue EU-Verpackungsverordnungen ab

Autor: Marcus Schilling
Datum: 25.10.2023

Deutsches Einwegpfandsystem vor Herausforderungen durch EU-Pfandregelungen

Am 24. Oktober 2023 hat der Umweltausschuss des EU-Parlaments über zukünftige EU-Verpackungsverordnungen abgestimmt. Der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstreicht die Notwendigkeit, auch zukünftig Verpackungsarten zu erlauben, die ihre ökologische Verträglichkeit nachweisen können.

Die EU plant, neue Vorschriften einzuführen, die die Verwendung von wiederverwendbaren Verpackungen fördern, bestimmte Einwegplastikverpackungen verbieten und die Einrichtung von Nachfüllstationen obligatorisch machen. Dies könnte dazu führen, dass das deutsche Einwegpfandsystem durch die neuen Regelungen gefährdet werde.

Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin für Europapolitik und Nachhaltigkeit, erläutert: „Die Etablierung von EU-weiten Standards im Mehrweg-Bereich muss zwingend von einer ganzheitlichen Perspektive auf den Lebenszyklus des Produkts begleitet werden, die ökologische, soziale sowie wirtschaftliche Faktoren berücksichtigt“.

Diskussionen über Einwegverpackungen

Den Angaben zufolge sei es sinnvoll, Ausnahmen von möglichen Vorgaben für Mehrwegverpackungen zu ermöglichen, wenn bewiesen ist, dass Einweglösungen auf lange Sicht weniger umweltschädlich sind. Der HDE lehnt das Verbot bestimmter Einwegverpackungen ab, da es als keine effektive Maßnahme betrachtet wird.

„Verpackungen erfüllen immer eine Funktion. Neben dem Schutz des Produkts vor Außeneinwirkung und der Erfüllung von ökologischen Zielen zählen dazu auch Punkte wie Kundeninformation, Produktdifferenzierung oder die Anbringung von gesetzlichen Kennzeichnungspflichten“, erklärt Gerstein. Aufgrund des Fehlens einer Einheitslösung für die Reduzierung von Einwegverpackungen sollte es den Händlern weiterhin möglich sein, unverpackte Produkte basierend auf ihrer Einschätzung des Sortiments anzubieten.

Obligatorische Nachfüllstationen

Das EU-Parlament möchte neben verpflichtenden Mehrwegverpackungen auch den Aufbau von Nachfüllstationen verpflichten. Der HDE unterstützt dies laut den Informationen nicht.

„Für den Handel stellt der verpflichtende Aufbau von Nachfüllstationen einen fundamentalen Eingriff in die unternehmerische Freiheit dar. Zudem sprechen neben vielfältigen hygienischen Gründen auch gesundheitliche Aspekte wie Allergene sowie erhöhte Preise durch zusätzlichem Personalaufwand gegen einen pauschalen Aufbau“, argumentiert Gerstein.

Außerdem sei die Produktverfügbarkeit begrenzt, weshalb den Händlern die Entscheidung überlassen werden soll, an welchen Standorten es sinnvoll ist, Nachfüllstationen einzurichten.

Risiken für das deutsche Einwegpfandsystem

Die neuen Vorschriften könnten das deutsche Einwegpfandsystem gefährden. Das liegt daran, dass die EU plant, ein einheitliches Pfandlogo einzuführen, was bedeuten würde, dass das Logo des deutschen Systems nicht mehr verwendet werden kann. Gerstein sagt: „Es ist zwingend notwendig, dass nationale und etablierte Sicherheitskennzeichen für Pfandsysteme weiterhin ohne zeitliche Beschränkung genutzt werden dürfen“

Ein europäisches Pfandkennzeichen könnte zusätzlich eingeführt werden, aber das bestehende deutsche Sicherheitskennzeichen sollte weiterhin verwendet werden können.