Versteigerung von 5G Frequenzen

Autor: Thomas Wandler
Datum: 22.03.2019

Gebotsvolumen in dreistelliger Millionenhöhe

Die Versteigerung der 5G-Frequenzen in Deutschland ist gestartet. Insgesamt 41 Frequenzblöcke sind verfügbar. Nach dem ersten Tag wurden bereits Gebote in Höhe von 332,5 Millionen Euro getätigt. Dies gab die Bundesnetzagentur nach der achten Auktionsrunde online bekannt.

„Es ist gut, dass die Versteigerung nun beginnt und wir damit den weiteren Ausbau des Mobilfunknetzes in Deutschland fördern können“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. 5G sei der Wegweiser in die digitale Zukunft, die Unternehmen müssten nun entscheiden, was ihnen die Frequenzen wert sind.

Fachkräfte schätzen, die Auktion ende mit drei bis fünf Milliarden Euro. Laut Homann sei eine „Erlösmaximierung […] nicht das Ziel der Bundesnetzagentur“. Denn je mehr die Netzbetreiber für Frequenzen zahlen müssen, desto weniger Geld ist für den Ausbau verfügbar.

Dauer von mehreren Wochen

An der Auktion nehmen die Deutsche Telekom, Telefónica, Vodafone sowie 1&1 Drillisch als Neueinsteiger teil. Die Auktion findet in mehreren Runden statt, die jeweils nach einer Stunde zu Ende sind. Die Höchstgebote pro Runde werden im Internet publiziert. Da die Versteigerung erst endet, wenn keine Gebote mehr eingehen, wird die Dauer der Versteigerung auf mehrere Wochen geschätzt.

Die ersten sechs Runden sind bereits vergangen mit einem Ergebnis von 326 Millionen Euro. Laut Teltarif verhalten sich die etablierten Netzbetreiber vorsichtig in der Auktion. Jedoch sei noch keine finale Strategie absehbar.

Rechtliche Grundlagen noch unsicher

Der Startschuss der 5G-Auktion war das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln am Freitag. Die Netzbetreiber hatten zuvor Eilanträge eingereicht, damit die Auktion erst stattfindet, wenn ein Urteil im Hauptverfahren getroffen würde. Diese wurden von den Richtern jedoch abgewiesen.

Die Klagen wurden unter anderem aufgrund der Versorgungsauflagen erhoben. Wer Frequenzen ersteigert, muss bis Ende 2022 98 Prozente der Haushalte in den jeweiligen Bundesländern, die Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen und Schienenwege mit mindestens 100 Mbit/s ausstatten. Bis Ende 2024 sollen alle übrigen Bundesstraßen, Wasserstraßen und Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s versorgt werden. Bei Neueinsteigern werden die Auflagen gesenkt.

Für die Netzbetreiber ist das zu hoch, da diese Auflagen mit dem verfügbaren Frequenzspektrum nicht realisierbar seien. Weiterhin stehe die Debatte über das National Roaming im Weg. Dabei können die Wettbewerber die Infrastruktur eines anderen Anbieters gegen Gebühr benutzen. Es ist ein Verhandlungsgebot in den Vergabebedingungen enthalten, die Pflicht die Infrastruktur zu teilen, besteht jedoch nicht.