Wachstumschancengesetz: Impulse für deutsche Wirtschaft

Autor: Marcus Schilling
Datum: 18.08.2023

Mittelstands-Bund kritisiert und fordert verbessernde Maßnahmen

Am vergangenen Mittwoch, dem 16. August 2023, hat das Bundeskabinett über den Entwurf des Wachstumschancengesetzes entschieden. Dieses Gesetz soll im November 2023 vom Bundestag verabschiedet werden und zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu fördern.

Der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) zeigt grundsätzliche Zustimmung zu diesem Gesetz, da es die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einiger Unternehmen optimieren könne. Das Gesetz biete Unternehmen die Möglichkeit, sich von erheblichen Belastungen, wie beispielsweise Bürokratie, hohe Energiepreise und Steuerverpflichtungen, zu befreien. „Das ist auch dringend notwendig und längst überfällig“, betont Marc S. Tenbieg, der geschäftsführende Vorstand des DMB.

Probleme für KMU

Der DMB bemängelt jedoch, dass das Wachstumschancengesetz Lücken in Bezug auf wichtige Aspekte zeigt. Langjährige Probleme von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) können durch das Gesetz gelöst werden, die geplante Investitionsprämie sei für KMU jedoch kaum realisierbar, da die Bedingungen zu hoch angesetzt seien. Die Mindestgrenze von 50.000 Euro für Anträge wird als zu hoch empfunden und die Begrenzung auf zwei Anträge in einem Zeitraum von drei Jahren wird kritisiert. Des Weiteren fehle die vorgesehene Digitalisierungskomponente aus dem Koalitionsvertrag. Dazu kommt, dass die geplante Aussetzung der Mindestgewinnbesteuerung beim Verlustvortrag wahrscheinlich ebenfalls nicht umgesetzt wird.

Daher fordert der DMB umfassendere Maßnahmen, um KMU wirksam zu entlasten.

Tenbieg erklärt, dass das Wachstumschancengesetz den Eindruck vermittelt, die Bundesregierung sei nicht vollständig gewillt, die deutsche Wirtschaft mit aller Kraft zu fördern. Er fordert mehr Entschlossenheit in Form eines Wirtschaftsmobilisierungsgesetzes. Dieses Gesetz sollte umfassende Maßnahmen enthalten, die für jedes Unternehmen förderlich sind. Dadurch soll die Bereitschaft zur Innovation gestärkt werden, um die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft zu erhöhen und ihre Leistungsfähigkeit zu steigern.