Zoll: Freigrenze von 22 Euro wird ab dem 1. Juli aufgehoben

Autor: Thomas Wandler
Datum: 08.06.2021

Bestellungen aus dem Ausland werden teurer

Ab dem 1. Juli wird die Freigrenze von 22 Euro für die Einfuhr von Waren nach Deutschland aufgehoben. Anders gesagt müssen Konsumenten ab diesem Zeitpunkt für jede Bestellung Einfuhrabgaben zahlen, die aus einem Nicht-EU-Land stammen.
Damit die Kunden von DHL nicht wegen der höheren Preise erschrecken, wird darauf hingewiesen mehr Kosten zu erwarten. Der Grund für die neue Regelung ist die steuerrechtliche Bevorzugung von ausländischen Händlern abseits der EU und Mehrwertsteuerbetrug zu drosseln.

Es gibt Ausnahmen

Die Deutsche Post DHL Group erklärt: „Bisher sind alle Sendungen von Waren, deren Sachwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei (Artikel 23 und 24 Zollbefreiungsverordnung). Dies gilt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Ausnahmen gelten lediglich für Alkohol, Tabak und Parfüm. Ab dem 1. Juli 2021 endet diese Befreiung und auf jeden Warenversand werden dann Einfuhrabgaben erhoben. Ausnahme: Wenn der Warenwert so gering ist, dass die darauf anfallende Einfuhrumsatzsteuer weniger als 1 Euro beträgt – also bis 5,23 Euro – verzichtet der Zoll auf die Erhebung der Abgaben. Keine Einfuhrabgaben entstehen den Kunden außerdem, wenn die Ware auf einem Online-Marktplatz bestellt wurde, der bereits in der EU registriert ist und welcher die anfallende Mehrwertsteuer in einem EU-Land abführt. Grund: Diese Abgaben werden direkt beim Verkauf beziehungsweise der Online-Bestellung bezahlt“.

Zusätzliche Kosten auch in anderen Ländern

Sofern in Nicht-EU-Ländern bestellt wurde, aber noch keine Einfuhrabgaben beim Kauf gezahlt wurden, werden diese entweder bei Zustellung vor der Haustür oder in der Filiale eingezogen. Gleichzeitig muss eine Auslagepauschale in Höhe von sechs Euro gezahlt werden. Diese Zahlungen werden auch in anderen Ländern verlangt. Beispielsweise muss in Österreich und in den Niederlanden 10 Euro oder noch mehr gezahlt werden.