Kritik an EU-Lieferkettenrichtlinie
Autor: Thomas Wandler
Datum: 19.02.2024
Wirtschaftsengagement für Menschenrechte und Umwelt
Laut dem Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) bekräftigen deutsche und europäische Unternehmen ihr Engagement für die Wahrung der Menschenrechte sowohl in ihren inländischen als auch internationalen Arbeitsstätten.
Diese Unternehmen tragen wesentlich dazu bei, den Wohlstand weltweit zu fördern und lokale soziale Standards zu erhöhen.
Fehlende Harmonisierung
In der aktuellen, zur Abstimmung stehenden EU-Lieferkettenrichtlinie wird die fehlende Harmonisierung kritisiert. Es besteht die Befürchtung, dass deutsche und europäische Unternehmen sich möglicherweise aus spezifischen Märkten und Ländern zurückziehen könnten. Dies würde wiederum den Weg für Marktteilnehmer mit niedrigeren Standards öffnen und dem eigentlichen Ziel der EU-Lieferkettenrichtlinie widersprechen. Der BGA fordert daher eine neue Richtlinie.
Ohne ausreichende Harmonisierung besteht die Gefahr einer Fragmentierung des EU-Binnenmarkts, da innerhalb Europas unterschiedliche Gesetze und Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen gelten könnten. Zudem birgt dies die Gefahr, dass den Mitgliedstaaten viel Spielraum für eigene Auslegungen oder zusätzliche Regelungen bleibt. Eine Binnenmarktklausel sei daher mindestens erforderlich.
Probleme der aktuellen Richtlinie
Die Wirtschaftsorganisationen kritisieren die vorgesehene Haftung für Unternehmen und ihre Führungskräfte, da unklare Risiken zu einem Rückzug aus schwierigen Märkten führen könnten.
Den Angaben zufolge sie die geplante Richtlinie nicht umsetzbar. Unternehmen sollen alle Schritte ihrer weltweiten Lieferketten auf Menschenrechts- und Umweltverstöße überprüfen, vor allem für Industrieunternehmen mit vielen wechselnden Zulieferern sei dies ein großes Problem. Daher wird vorgeschlagen, die Pflichten auf den eigenen Betrieb, Tochtergesellschaften und beeinflussbare Lieferanten zu beschränken.
Zusätzlich betonen die Organisationen, dass die Bundesregierung im Dezember 2022 eine gemeinsame Erklärung aller drei Regierungsparteien zur Lieferkettenrichtlinie in Brüssel abgegeben hat. Deutschland solle nur dann einer finalen Richtlinie zustimmen, wenn diese eine „Safe Harbour“-Regelung für Unternehmen beinhaltet. Der derzeitige Richtlinienvorschlag schließt dies jedoch ausdrücklich aus.
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