Lieferkettengesetz vom Bundestag verabschiedet

Autor: Thomas Wandler
Datum: 15.06.2021

Zustände bei weltweiten Zulieferern im Fokus

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag das Lieferkettengesetz verabschiedet. Damit werden große Unternehmen für Zustände bei ihren weltweiten Zulieferern demnächst stärker als bisher in die Pflicht genommen.

Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung

In dem vom Bundestag veröffentlichten Dokument über die Entscheidung steht dazu: „Wie die Bundesregierung schreibt, würden in Handel und der Produktion regelmäßig grundlegende Menschenrechte verletzt und die Umwelt zerstört.“ Mit dem „Gesetzentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ wolle die Regierung deutsche Unternehmen dazu verpflichten, ihrer globalen Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards besser nachzukommen.

Verantwortung für die gesamte Lieferkette

Die Regierung will nach Angaben des Bundestages, dass sich die Verantwortung der Unternehmen künftig auf die gesamte Lieferkette erstrecken soll, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Ihre entsprechenden Pflichten sollen die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umsetzen. Allerdings sollen mittelbare Zulieferer auch einbezogen werden, sobald das Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene erfährt.

Ab 2023 drohen Bußgelder

So müssen große Unternehmen in Deutschland ab 2023 gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße bei ihren Zulieferern vorgehen. Bei Missachtung drohen hohe Bußgelder. Diese können sich auf eine Summe von bis zu zwei Prozent des jährlichen Umsatzes belaufen.

Zunächst betrifft das Lieferkettengesetz Konzerne mit mehr als 3000 Beschäftigten. Das seien mehr als 925 Betriebe, wie sowohl Tagesschau.de als auch das Handelsblatt mit Verweis auf Angaben der Koalition berichten. Ab 2024 soll das Gesetz für Firmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern gelten, entsprechend etwa 4800 Unternehmen.

Keine zusätzliche zivilrechtliche Haftung

Für die Firmen gibt es keine zusätzliche zivilrechtliche Haftung. So können nach Angaben des Bundestages Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen nicht über die bestehenden Regelungen hinaus zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.