Besonders schwere Niederlage für Bayer

Autor: Marcus Schilling
Datum: 15.05.2019

Milliardenurteil gegen Monsanto

Bayer musste im dritten Prozess um Monsantos Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat die bisher schwerste Niederlage einstecken. Die Geschworenen des Gerichts im kalifornischen Oakland sprachen den beiden Klägern am Montag einen Schadenersatz von zwei Milliarden Dollar zu. Monsanto gehört seit vergangenem Jahr zu dem deutschen Pharma-Konzern.

Die Kläger, ein Ehepaar, sind an einem Non-Hodgkin-Lymphom erkrankt und machen Monsantos glyphosathaltiges Herbizid „Roundup“ dafür verantwortlich. Die Geschworenen haben nun beschlossen, den Hersteller dafür haften zu lassen. Monsanto habe mit „Arglist, Unterdrückung oder Betrug“ nicht ausreichend über die Risiken der Produkte informiert.

Das Urteil ist in der Reihe der bisher verhängten Schadenersatzsummen das gravierendste. Vergangenes Jahr entschied die Jury im Fall eines Mannes, diesem 289 Millionen Dollar zuzusprechen – die Summe wurde von dem Richter auf 78 Millionen Dollar reduziert. Im zweiten Prozess sollte ein Non-Hodgkin-Lymphom erkrankter Mann über 80 Millionen Dollar Schadenersatz erhalten. Bayer versucht die Urteile in Berufung zu revidieren.

Punitive Damages

Das größte Teil des Schadenersatzes im Fall Alva und Alberta Pilliod fällt auf sogenannte „Punitive Damages“ zurück. Im amerikanischen Recht wird häufig von einer Strafzahlung Gebrauch gemacht, die in Summe mehr als der eigentlich erlittene Schaden beträgt, um als Abschreckung zu dienen. Auch in den ersten beiden Fällen erhielten die Kläger eine derartige Zahlung, allerdings nicht in der Höhe des jüngsten Falls.

Beide Kläger sollen jeweils eine Milliarde Dollar „Punitive Damages“ erhalten. Zudem soll die Ehefrau über 37 Millionen Dollar Entschädigung für vergangenen und zukünftigen wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Schaden erhalten. Der Ehemann soll über 18 Millionen Dollar bekommen. Die Kläger haben laut eigenen Angaben Roundup über dreißig Jahre lang genutzt.
Ob die anfänglich genannten Beiträge noch korrigiert werden, bleibt abzuwarten. Häufig werden die „Punitive Damages“ drastisch nach unten gesenkt, insbesondere wenn sie den eigentlichen Schadenersatz um vielfaches überschreiten. Weiterhin sagten einige der Jury-Mitglieder, nicht für die hohe Strafzahlung gestimmt zu haben.

So oder so wirkt das Urteil abschreckend für Bayer. Der deutsche Konzern hat es bei keiner der Klagen geschafft, das Urteil zu seinen Gunsten zu wenden. Weiterhin hat der dritte Fall aufgrund des schweren Urteils Symbolcharakter erlangt. Insgesamt muss sich Bayer in 13.400 Fällen im Zusammenhang mit Glyphosat-Produkten behaupten.

Stellungnahme

Die Anwälte der Kläger sind zufrieden mit dem Urteil: Brent Wisner bezeichnete es als „Statement“, das nicht klarer sein könnte. Laut Michael Miller könne sich der deutsche Konzern angesichts des Kaufpreises von über 60 Milliarden Dollar die Strafe bestimmt leisten. Auch wenn die „Punitive Damages“ reduziert werden könnten, werde das Urteil an sich Bestand haben: „Sie werden das Berufungsverfahren nicht gewinnen.“

Bayer äußerte in einer Stellungnahme von dem Urteil „enttäuscht“ zu sein und wolle in Berufung gehen. Der Konzern drückte den Klägern sein Mitgefühl aus, verwies jedoch auf die „lange Historie von Vorerkrankungen“, die Risikofaktoren für ihre Krebserkrankungen seien. Erneut wurde zur Sprache gebracht, dass Studien ergaben, dass glyphosatbasierte Unkrautvernichtungsmittel bei richtigem Gebrauch risikofrei seien. Bayer beruf sich auch auf die Einschätzung der amerikanischen Umweltbehörde EPA.