Verbraucherklage gegen Apple Store wegen Monopol

Autor: Mario Schmidtgen
Datum: 15.05.2019

US-Gerichtshof weist Apples Einspruch ab

Bislang waren Apps für Apple-Produkte nur im Apple Store erhältlich. Die Apps werden von dem Unternehmen geprüft und bei Regelverstößen aus dem Store gelöscht. US-Verbraucher wollen das nun ändern: Mit einer Klage wollen sie erreichen, dass die Apps auch außerhalb des Konzerns den Kunden angeboten werden.

Laut den Klägern habe Apple auf dem Markt für Apps für Apple-Produkte widerrechtlich ein Monopol gebildet. Dadurch sei der Wettbewerb eingeschränkt und die Verbraucher seien von höheren Kosten betroffen. Apple behält einen Teil der Verkaufserlöse, wie auch auf anderen Plattformen. Daher könnte die Zulassung der Klage auch Verbraucherklagen gegen andere Anbieter mit sich ziehen.

Einspruch abgelehnt

Der Tech-Gigant legte Einspruch ein und berief sich auf eine alte Gerichtsentscheidung. Das Unternehmen argumentierte, dass iPhone-Besitzer keine Kartellklage einreichen könnten, da die Entwickler der einzelnen Apps die Preise festlegten und nicht Apple selber. Jedoch ohne Erfolg: Der Oberste Gerichtshof in den USA hat die Kartellklage zugelassen.

Hätte das Gericht den Einspruch von Apple genehmigt, würde es den Monopolisten symbolisieren, dass sie bloß durch eine geschickte Gestaltung ihrer Deals der Wettbewerbskontrolle entrinnen könnten, erläuterte Richter Brett Kavanaugh. Das Abstimmungsergebnis endete knapp mit 5 gegen 4 – der Konservative Kavanaugh stimmte mit seinen vier liberalen Kollegen dafür, während die vier restlichen dagegen stimmten.

Sicherheitsprobleme

„Wir sind überzeugt, dass wir uns durchsetzen, wenn die Fakten vorgelegt werden, und dass der App Store kein Monopol ist, wie man es auch misst“, so Apple. Der App-Store biete auch den Vorteil einer höheren Sicherheit für die Nutzer, wenn die Anwendungen vor Erhältlichkeit geprüft werden.

Das konkurrierende Smartphone-System Android bietet mit dem Google Play Store ein ähnliches Sicherheitsniveau, jedoch sind die Apps auch aus anderen Quellen beziehbar. Bei manchen Download-Plattformen kommt es immer wieder zu Problemen mit der Schadsoftware.

Neben dem Apple Store ist es auch auf anderen Plattformen üblich, dass App-Anbieter 70 Prozent der Einnahmen erhalten, während 30 Prozent die Plattformbetreiber bekommen. Dies trifft auch auf Käufe innerhalb von Apps zu. Bei Software-Abos werden von Apple ab dem zweiten Jahr 15 Prozent des Umsatzes verlangt.