Corona-Maßnahmen: Neue Überbrückungshilfe IV

Autor: Thanh Duy Tran
Datum: 11.01.2022

Sach- und Personalkosten sollen abgedeckt werden

Derzeit sind Unternehmen dazu in der Lage, die neue Überbrückungshilfe IV zu beantragen. Die Hilfe wird an die Unternehmen von Januar bis März ausgezahlt, die aufgrund der Corona-Auflagen besonders eingeschränkt sind. Diese Information stammt von dem Bundeswirtschaftsministerium.

Wem steht die Hilfe zu?

Im Detail können Betriebe mit einem Umsatzeinbruch, bedingt durch die Corona-Maßnahmen, von mindestens 30 Prozent mit dem Zuspruch der Hilfe rechnen. Im Rahmen der Hilfsgelder können bis zu 90 Prozent der Fixkosten erstattet werden.

Wenn allerdings ein besonders starker Umsatzrückgang vorliegt, stehen Betroffenen weitere Zuschläge zu. Dazu gehören beispielsweise Schausteller und Händler auf Weihnachtsmärkten oder Produzenten von Feuerwerken. Auch Betriebe, die gezwungenermaßen schließen mussten, weil die Maßnahmen ihr Unternehmen unwirtschaftlich machen, stehen Überbrückungshilfen zu.

Laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck werden die ersten Abschlagszahlungen bereits in den nächsten Wochen erfolgen. Des Weiteren sagt Habeck: „Die rasante Ausbreitung der Omikron-Variante fordert uns allen abermals Einschränkungen ab. Gleichzeitig bedeuten diese Einschränkungen aber auch eine erneute Belastungsprobe für viele Unternehmen und ihre Beschäftigten, und das, nachdem sie schon knapp zwei Jahre Pandemie hinter sich haben – eine Zeit voller Unsicherheit, Einschränkungen und Sorgen, eine Zeit, die viele aufgezehrt hat.“

Schnelle Stütze

Die Überbrückungshilfe IV dient dazu, den Unternehmen eine schnelle Stütze zu bieten, um Härten abfedern zu können. Habeck erklärt weiterhin: „Wir wissen, dass es für viele Unternehmen aufwändig und kostspielig ist, 2G-Regeln umzusetzen oder andere Corona-Zutrittsbeschränkungen zu vollziehen.“ Somit dient die Hilfe nicht nur dazu, Sachkosten abzudecken, sondern auch Personalkosten, die bei der Durchführung der coronabedingten Zugangsregeln entstehen.

Pro Monat können Abschlagszahlungen bis zu 100.000 Euro je Fördermonat von den jeweiligen Bewilligungsstellen bereitgestellt werden. Abschlagszahlungen werden als Vorauszahlungen definiert, die später mit den tatsächlich entstandenen wirtschaftlichen Schäden abgeglichen werden.