Deutschland und Frankreich beschließen Digitalsteuer

Autor:Mario Schmidtgen
Datum: 05.12.2018

Deutschland und Frankreich beschließen Digitalsteuer

Deutschland und Frankreich haben sich auf eine Digitalsteuer geeinigt. Ab dem 1. Januar 2021 soll laut Informationen aus EU-Kreisen eine Digitalsteuer in der Europäischen Union eingeführt werden, falls bis 2020 keine Einigung auf OECD-Ebene getroffen wird. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hat sich schon lange für die Einführung einer europäischen Digitalsteuer eingesetzt.

Von der Steuer sind große Internet-Konzerne wie Google und Facebook betroffen, die mindestens einen weltweiten Jahresumsatz von 750 Millionen Euro und einen Online-Umsatz von 50 Millionen Euro in Europa erwirtschaften. Ab dem nächsten Jahr sollen die Unternehmen dann drei Prozent des Umsatzes mit Werbeeinnahmen abgeben.

Grund dafür sei, dass international agierende Digitalkonzerne wegen fehlenden Filialen deutlich weniger Steuern zahlen, als herkömmliche Firmen. So zahlen klassische Wirtschaftsunternehmen schätzungsweise über 20 Prozent Steuern, während Internetkonzerne rund die Hälfte bezahlen.

Der Vorschlag stammte ursprünglich von der EU-Kommission. Weiterhin wurde diskutiert, ob der Verkauf von Nutzerdaten ebenfalls besteuert werden soll. Dies haben die größten EU-Staaten jedoch abgelehnt, da so „eine der profitabelsten Geschäftsaktivitäten“ getroffen werde. Die Mitgliedsstaaten können aber individuell entscheiden, wie breit die Steuer national ausgelegt werden soll.

Deutschland und Frankreich gaben ein gemeinsames Statement ab, indem sie ihre „Entschlossenheit, eine faire und wirksame Steuer auf große Digitalunternehmen einzuführen“ unterstrichen. Laut den Plänen von Deutschland und Frankreich wäre die EU-Digitalsteuer bis 2025 gültig. Jedoch soll auf Ebene der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bis 2020 eine Einigung getroffen werden. Da demnach auch Staaten wie die USA, Japan und Südkorea teilnehmen würden, hätte die Steuer eine viel größere Wirkung.