Erstes Urteil gegen Porsche SE gefällt

Autor: Duran Sarikaya
Datum: 26.10.2018

Holding soll Millionen-Schadenersatz zahlen

Im Rahmen des Abgas-Skandales ist nun das erste Urteil gegen die Dachgesellschaft Porsche SE gefallen. Der Autobauer wurde aufgrund verspäteter Information im Rahmen der Diesel-Affäre von dem Landesgericht Stuttgart zu einem Schadenersatz in Höhe von rund 47 Millionen Euro verurteilt. Mit seinem Verhalten habe die Holding kapitalmarktrechtliche Publizitätspflichten missachtet, so Richter Fabian Reuschle. Der frühere VW-Chef und gleichzeitiger Vorstandschef der Porsche SE, Martin Winterkorn, habe gegen seine Pflichten verstoßen und sich nicht ausreichend um die Aufklärung des Dieselskandals bemüht. Die Holding sowie VW wiesen die Vorwürfe stets zurück.

Fonds klagen aufgrund von Investitionen

Die Holding Porsche SE besitzt rund 52 Prozent der Stimmrechte an Volkswagen. Kläger war unter anderem ein britischer Investitionsfonds, welchem rund 3,2 Millionen Euro Schadenersatz zugesprochen wurde. Laut seinem Anwalt Klaus Nieding sei das Urteil ein Meilenstein. Der andere Kläger ist ebenfalls ein Fonds, beide investierten in die Vorzugsaktie der Porsche SE. Der Schadenersatzanspruch gilt nach dem Urteil für den Zeitraum vom 23. Mai 2014 bis zum 22. September 2015.

Der Richter Reuschle bemängelte außerdem, dass Winterkorn bei VW nicht genug Rückstellungen für den Dieselskandal aufgebaut habe, was ebenfalls nicht in dem Geschäftsbericht der Holding vermerkt wurde. Entsprechende Informationen habe er der Holding vorbehalten und ab Mai 2014 nichts gegen die Rechtsverstöße unternommen. Anstatt einen Lenkungsausschuss zur Aufklärung des Dieselskandals zu errichten, habe der Manager die Entwicklung und Diskussion mit den Behörden abwarten wollen. „Das entspricht nicht mehr dem Leitbild eines sorgfältigen Geschäftsführers“, sagt Reuschle.

Porsche SE geht in Revision

Weiterhin wird auch am Oberlandesgericht in Braunschweig ein Verfahren gegen Vollkswagen und Porsche SE geführt. Es ist ein Musterverfahren, in dem Investoren, wie beispielsweise die Musterklägerin, Sparkassentochter Deka, Schadenersatz in Millionenhöhe fordert. Inwieweit das Urteil des Stuttgarter Landesgerichts sich auf andere Verfahren auswirkt, bleibt abzuwarten. Schon vor Beginn des Prozesses hatte Porsche bekannt gegeben, eine Niederlage nicht zu akzeptieren und bis zum Bundesgerichtshof gehen zu wollen.

Im September 2015 gab VW zu, die Abgastests von Millionen Dieselfahrzeugen manipuliert zu haben. Daraufhin stürzte der Autobauer in eine schwere Krise: Unteranderem wurden weitreichende Ermittlungen, auch gegen Winterkorn, von der Staatsanwaltschaft eingeleitet. Als Zeugen sollte der Bosch-Chef Volkmar Denner sowie andere hochrangige Manager aussagen, was aufgrund des Zeugnisverweigerungsrechts von Winterkorn nicht stattfinden konnte. In einem weiteren Verfahren bei Richter Reuschle soll ein weiterer Zeuge aussagen.