Telefónica verliert im LTE-Ausbau

Autor: Duran Sarikaya
Datum: 16.01.2020

O2-Mutterkonzern konnte nur 84,3% der bundesweiten Haushalte abdecken

Im Jahr 2015 wurden die Frequenzen für den LTE-Ausbau versteigert – jedoch zu bestimmten Verbindlichkeiten. Die Anbieter sollten bis 2019 den Großteil aller Haushalte und Hauptverkehrswege vollständig am Netz teilhaben lassen. Allen Erwartungen nach hat Telefónica dieses Ziel verfehlt. Zahlen der Bundesnetzagentur bezeugen das Scheitern der O2-Mutter.

Die Ergebnisse kamen von den Netzbetreibern selbst, da diese die Resultate am Jahresende vorweisen mussten. So wurde identifiziert, ob die Auflagen von 2015 unerfüllt geblieben sind. Die genauen Vorgaben waren es, dass ab dem 1. Januar 2020, mindestens 98 Prozent der bundesweiten Haushalte sowie 97 Prozent der Haushalte pro Bundesland mindestens durchschnittlich 50 Mbit/s pro Antennensektor zur Verfügung haben. Dabei ist zu beachten, dass Hauptverkehrswege komplett abgedeckt sein müssen.

Ländliche Regionen im Nachteil

Das Ergebnis lautet: Telefónica ist gescheitert. Vergleichsweise konnte der Mutterkonzern nur 84,3 Prozent der bundesweiten Haushalte abdecken, während Vodafone und Telekom auf eine Quote von 98 Prozent kommen.

Wie zu erwarten sind die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg am besten abgesichert. Dort haben alle teilnehmenden Netzbetreiber eine fast vollständige Versorgung bewirkt. Natürlich sind die ländlich gelegenen Sektoren schwächer versorgt als die in den Städten. Besonders der O2-Mutterkonzern macht diese Position durch Rheinland-Pfalz deutlich. Das Bundesland belegt mit 65,4 Prozent den letzten Platz. Blickt man auf die Ergebnisse von Telekom und Vodafone, werden alle Bundesländer zu 97 Prozent mit dem Netz versorgt.

Betrachtet man die Werte der Hauptverkehrswege, kann man erkennen, dass kein Konkurrent auf die geforderten Ergebnisse kam. Dabei liegen Telekom und Vodafone kurz vor der Erfüllung des Zielwertes mit über 95 Prozent. Telefónica hingegen schaffte bei den Bundesautobahnen nur 77,9 Prozent und für die Schienen ganze 80,3 Prozent.

Fehlende Bereitschaft als Hindernis

Es gibt verschiedene Begründungen für die Funklöcher. Dazu gehören zum einen externe Einflüsse – wie die fehlende Bereitschaft zur Vermietung der in Frage kommenden Standorte. Genauso hindern fehlende Baugenehmigungen oder der Denkmal-, Natur und Umweltschutz die Ausweitung des Netztes.

Um die Auflagen bis Ende dieses Jahres erfüllen zu können, werden 7.600 neue Standorte anvisiert und auf andere „unternehmensspezifische Besonderheiten“ gesetzt, wie Telefónica jene nennt.

Geldbuße in Höhe von 100.000 Euro möglich

Man sollte nicht vergessen, dass die Werte von den Netzbetreibern selbst stammen. In wie weit die Nutzer versorgt sind, wird in einem anderen Fach abgelegt. Etwas genauere Sicherheit verschafft die Funkloch-Karte. Diese wurde anhand von Messdaten durch die Bundesnetzagentur erstellt. Wie viel Fläche in Deutschland komplett abgedeckt ist, ist leider nicht bekannt, da die Werte nur Haushalte betreffen.

Daher prüft die Bundesnetzagentur die Werte derzeit persönlich. Diese Messungen werden noch einige Zeit beanspruchen. Erst nach diesen Ergebnissen wird sich für oder gegen Geldbußen entschieden. Betrachtet man die jetzige Rechtslage, können diese Strafen um die 100.000 Euro hoch sein. Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann erklärt: „Behördliche Sanktionen sind nicht ausgeschlossen. Die Bundesnetzagentur wird sie dann einsetzen, wenn sie dem Ziel einer Verbesserung der Versorgung dienen.“

Kritik aus der eigenen Branche

Zurzeit spricht die Branche selbst Kritik aus. Dabei appelliert Stephan Albers, Geschäftsführer vom alternativen Provider-Verband Breko: „Die Nichterreichung der Versorgungsauflagen darf nicht dazu führen, dass genau diese Gebiete jetzt von der in der im November 2019 von der Bundesregierung angekündigten Förderung des Mobilfunkausbaus in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro profitieren“. Zudem betont er, dass das Ergebnis nicht umfassen soll, dass „die Mobilfunkunternehmen für ihre eigenen Versäumnisse auch noch belohnt werden.“