BWVL und ZVG fordern situative Handwerkerausnahme

Autor: Thomas Wandler
Datum: 05.03.2024

Mautplicht ab 01. Juli sorgt für verschlechterte Stimmung der Wirtschaft

Ab dem 01. Juli 2024 wird die Mautpflicht von 7,5 Tonnen Gesamtgewicht auf 3,5 Tonnen Gesamtgewicht abgesenkt. Den Informationen des Bundesverbandes Wirtschaft, Verkehr und Logistik e.V. könnten von den zukünftig 300.000 betroffenen Fahrzeugen, 100.000 unter die situative Handwerkerausnahme fallen.

Romana Hoffmann, stellvertretende Generalsekretärin des Zentralverbandes des Deutschen Güterverkehrs (ZVG), äußert: „Unternehmen, für die bereits im Rahmen der Regelungen des Güterkraftverkehrsgesetzes und/oder zur Berufskraftfahrerqualifikation anerkannt ist, dass diese Betriebe unter die dort formulierte Ausnahme für Handwerksbetriebe fallen, müssen auch von der Mautausnahme erfasst werden.“

Gartenbaubetriebe fallen unter die Ausnahme

Unter die Ausnahme würden dementsprechend mehrere Betriebe im Gartenbau fallen, die auf Grundstücken der Kunden eine gärtnerische Dienstleistung ausführen und Material sowie Maschinen zu dieser Arbeitsstelle transportieren müssen. Laut Hoffmann gelte die Ausnahme auch für Betriebe, die für die Pflege von Friedhofsanlagen sowie Innenraumbegrünung zuständig sind. Zudem fallen Gartenbaubetriebe, die lediglich Pflanzen bei Kunden zur Überwinterung abholen, unter die Ausnahme.

Lösungsvorschläge der BWVL und ZVG

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BWVL) und der ZVG betonen ebenfalls die Wichtigkeit, den bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten. Die beiden Verbände stehen den Angaben zufolge dazu bereit, bei Lösungen für die Umsetzung ihrer Forderungen mitzuwirken. Jedoch müsse schnell gehandelt werden, da das Gesetz bald in Kraft trete. Aktuell seien ab 01. Juli kleine, meist familiengeführte Unternehmen von dem neuen Gesetz betroffen, die bisher von keiner Mautplicht betroffen waren.

„Vor diesem Hintergrund ist es aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, dass man diese Unternehmen über das, was auf sie zukommen könnte, solange im Dunkeln lässt“, so BWVL-Hauptgeschäftsführer Markus Olligschläger. Es müssten täglich durchschnittlich 2.500 elektronische Geräte (On-Board Units) in die Fahrzeuge eingebaut werde, die unter die Ausnahme fallen würden, damit es bis zum 01. Juli fertig umgesetzt wäre. Dafür ständen 1.500 Werkstätte zu Verfügung.

Risiken

Vom BWVL und ZVG wird befürchtet, dass die Ausnahmeregelung der Maut zur Sanierung der Staatsfinanzen genutzt werden könnte anstatt für den Straßenausbau.

Außerdem könne die Mautplicht bei ungerechter Belastung zu Unzufriedenheit bei vielen Betrieben führen.

Zudem ist der Planungshorizont sehr klein, was dazu führt, dass viele Fahrzeuge nicht rechtzeitig mit On-Board Units ausgerüstet sein werden.

Allgemein verschlechtere die neue Mautplicht die Stimmung in der Wirtschaft.